Betriebsratswahl
Amtierende Betriebsräte die sich wieder zur Wahl stellen, arbeiten aktiv zur Wahl als Wahlhelfer bei der Stimmabgabe mit. Also sind am Empfang präsent, haken die Wählerliste ab und vergeben die Wahlzettel. Auch der derzeitige Vorsitzende nimmt die Wähler in Empfang und kontrolliert die Liste und gibt die Wahlzettel raus. Ist das erlaubt?
Community-Antworten (3)
22.10.2024 um 23:43 Uhr
Ja, das ist erlaubt.
23.10.2024 um 11:14 Uhr
So lange wie mindestens ein Mitglied des Wahlvorstands anwesend ist und die Vorschriften aus der Wahlordnung eingehalten werden, ist das zulässig.
23.10.2024 um 11:14 Uhr
Das ist erlaubt. Muss aber vom Wahlvorstand so beschlossen worden sein, damit die genannten Personen auch für diese Tätigkeit freigestellt werden können. Denn es ist nicht deren originäre Aufgabe im Rahmen des Betriebsratsmandats. Alles weitere zur Auszählung regelt die WO.
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