Neu Wahlen
Darf der Wahlvorstand die Briefwahl vor der Auszählung öffnen? In der Wahlurne waren keine erkenntliche Umschläge vorhanden. Das heißt. Der Wahlvorstand konnte schon vorab sehen wer die Briefwahl abgegeben hat und hatte so die Info was der jenige der Briefwahl abgegeben, gewählt hat. Oder bin ich da falsch?
Community-Antworten (1)
10.09.2024 um 23:37 Uhr
"Darf der Wahlvorstand die Briefwahl vor der Auszählung öffnen?"
Verstehe die Frage nicht ganz. Der Ablauf ist so:
"Zu Beginn der öffentlichen Sitzung zur Stimmauszählung (nach Schließung des Wahllokals) öffnet der Wahlvorstand die bis zum Ende der Stimmabgabe eigegangenen Freiumschläge und entnimmt ihnen die Wahlumschläge sowie die vorgedruckten Erklärungen. Ist die schriftliche Stimmabgabe ordnungsgemäß erfolgt, vermerkt der Wahlvorstand die Stimmabgabe in der Wählerliste, öffnet die Wahlumschläge und legt die Stimmzettel in die Wahlurne."
Die Stimmzettel werden also mit den Stimmen (die im Wahllokal abgegeben wurden) gemischt und DANACH wird geschaut, was gewählt wurde. Da weiß niemand was / wer / wie.
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