betriebsratswahl.deSeminare

BR Tätigkeiten - Muss das auf das Arbeitszeugnis ? Negative bei Neubewerbungen?

TS
Thomas S.
Sep 2024 bearbeitet

Hallo Team

Müssen eigentlich die Tätigkeiten im BR auch in dem Arbeitszeugnis erwähnt werden?

Ist solche eine Tätigkeit nicth eher hinderlich bei Neubewerbungen?

Ich kann mir vorstellen, dass manche Betrieb, vor allem die, die noch kein Betriebsrat habe, lieber keinen "BR-Aktivisten" einstellen, nicht wahr?

Wie kann man sich hier schützen?

35204

Community-Antworten (4)

M
Meph1977

03.09.2024 um 03:12 Uhr

Ganz einfach die entfernung der einträge verlangen wenn sie das nicht tun von einem Richter erklrären lassen das sie das zu entfernen haben.

R
RudiRadeberger

03.09.2024 um 11:15 Uhr

Achte darauf, ob Formulierungen wie "Herr X trat engagiert für die Interessen der Kollegen ein" enthalten sind. Das sind so klassische versteckte Hinweise auf Betriebsratsarbeit.

M
Muschelschubser

03.09.2024 um 11:24 Uhr

Oder, ergänzend zu RudiRadeberger, irgendwelche Zeichen neben der Unterschrift der GL.

E
Emililo1602

04.09.2024 um 10:32 Uhr

Die Betriebsratstätigkeiten sollen keinesfalls mit in das Zeugnis. Eben genau weil dieses "Ehrenamt" andere Arbeitgeber abschrecken wird bzw. kann. Dieses wird dir auch ein Rechtsanwalt bestätigen. Diese Frage haben wir unserem Anwalt gestellt, wie auch unser Arbeitgeber seinem Rechtsbeistand.

Ihre Antwort