Erstellt am 03.09.2024 um 01:12 Uhr von Meph1977
Ganz einfach die entfernung der einträge verlangen wenn sie das nicht tun von einem Richter erklrären lassen das sie das zu entfernen haben.
Erstellt am 03.09.2024 um 09:15 Uhr von RudiRadeberger
Achte darauf, ob Formulierungen wie "Herr X trat engagiert für die Interessen der Kollegen ein" enthalten sind. Das sind so klassische versteckte Hinweise auf Betriebsratsarbeit.
Erstellt am 03.09.2024 um 09:24 Uhr von Muschelschubser
Oder, ergänzend zu RudiRadeberger, irgendwelche Zeichen neben der Unterschrift der GL.
Erstellt am 04.09.2024 um 08:32 Uhr von Emililo1602
Die Betriebsratstätigkeiten sollen keinesfalls mit in das Zeugnis. Eben genau weil dieses "Ehrenamt" andere Arbeitgeber abschrecken wird bzw. kann. Dieses wird dir auch ein Rechtsanwalt bestätigen. Diese Frage haben wir unserem Anwalt gestellt, wie auch unser Arbeitgeber seinem Rechtsbeistand.