Wir sind kommunaler Arbeitgeber mit insgesamt vier GmbH´s.
Nun möchte der AG eine Mitarbeiterin der Tochter-GmbH (kein Betriebsrat) in die Büroräume der Haupt-GmbH versetzen aber diese nicht dort anstellen (wird als Umschulung deklariert). Sie wird allerdings dort auch Tätigkeiten für die anderen GmbH´s übernehmen die der Mitbestimmung unterliegen.
Hat jemand Erfahrung in solch einem Fall? Ist dies Mitbestimmungspflichtig da auch für die Holding gearbeitet wird (hier ist ein Betriebsrat vorhanden)?