GmbH-Ausgründung bei e.V.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
hat hier jemand Erfahrung mit rechtlichen Implikationen bei der GmbH-Ausgründung aus einem gemeinnützigen Verein (unter 20 Mitarbeiter)? Konkret treibt uns die Frage um, ob damit der gerade neu gewählte BR ausgeheblet werden kann, weil unter Umständen beim e.V. nur noch weniger als 5 Angestellte verbleiben, der Rest in die GmbH gezogen wird?
Danke für weiterführende Hinweise!
Community-Antworten (1)
04.10.2010 um 18:19 Uhr
Da §111 nicht einschlägig ist (unter 20 MA) habt ihr wenig Chancen, an entsprechende Infos zu Spaltung zu kommen :-/ Bei der Frage, wer im e.V. bleibt und wer in die Ausgründung kommt, gilt ebenfalls eine 20-MA-Grenze (§99) Allerdings sollte §21a BetrVG auf Euch zutreffen - wenn das auch nur ein kleiner Lichtblick ist. Vielleicht kann Euch die Gewerkschaft weiterhelfen?
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