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Betreuung von Bereichsleitern der Tochter Firma

K
Köpenicker
Jun 2019 bearbeitet

Hallo Mein Betrieb besteht aus 2 Firmen einer GmbH und einer GmbH &co Kg. Ich bin in der co kg angestellt. Beide Firmen befinden sich gerade in Insolvenz. Fast alle Bereichsleiter 9 von 11 wurden widerruflich freigestellt auch die Regionalleiter 3 und Werksleiter wurden freigestellt. Die freien Stellen werden jetzt von Mitarbeitern der Tochterfirma besetzt. Vertraglich sind sie immer noch Angestellte der Tochterfirma. Meine Frage ist, sind die Kollegen der Tochter Firma überhaupt weisungsberechtigt.

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Community-Antworten (3)

G
ganther

18.06.2019 um 20:20 Uhr

Das Weisungsrecht ist nicht von der vertraglichen Situation abhängig. Der AG kann das Weisungsrecht auch auf Externe übertragen. Passiert durchaus öfters in Unternehmenskrisen. Kenne sogar die Übertragung auf Unternehmensberater. Ist dann halt die Frage, wie das sozialversicherungsrechtlich und co abgebildet wird. Denn da geht es nicht um den Vertrag. Auch Mitbestimmungsrechte des BR dürften berührt sein, da es sich um eine Eingliederung in den Betrieb handelt

P
Pjöööng

19.06.2019 um 12:17 Uhr

Ganther,

was Du da schreibst wäre wohl ein glasklarer Gesetzesverstoß.

"Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 613 Unübertragbarkeit Der zur Dienstleistung Verpflichtete hat die Dienste im Zweifel in Person zu leisten. Der Anspruch auf die Dienste ist im Zweifel nicht übertragbar."

G
ganther

19.06.2019 um 20:41 Uhr

Pjöööng

da liest du offensichtlich den §613 nicht richtig. Da geht es darum, dass der AN (der zur Dienstleistung Verpflichtete) in Person zu leisten hat und nicht einfach seinen Bruder schicken kann. Das sagt nichts darüber aus, wie sich der AG zu organisieren hat.

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