habe eine Frage. In unserem Konzern steht die Wahl der Arbeitnehmervertreter für den Aufsichtsrat an. Gewählt wird nach WODrittelbG.
Der letzte AR wurde von den 6 Betrieben/Sparten (100%-Töchter der Gesellschaft) gewählt.
Seit kurzem ist eine der Töchter keine 100% Tochter mehr, da ein anderes Unternehmen Anteile gekauft hat. Hauptanteilseigner ist noch die bisherige Mutter.
Wir sind bei der Wahl davon ausgegangen dass die Tochter nach wie vor auch wählen darf. Die Tochter hat seit kurzem einen eigenen AR (leider ohne AN-Vertreter).
Haben im Hauptwahlvorstand einen Vertreter aus diesem Betrieb und auch einen BWV bilden lassen.
Aber dürfen die überhaupt sich beteiligen und mitwählen und ggf. sogar in den AR rein kommen?
Hoffe es ist klar verständlich um was es geht.
Danke.