Wahlberechtigt
hallo.
Wir sind insgesamt 3 Firmen mit dem Gleichen Geschäftsführer. In einer firma gibt es einen BR mit 5 Mitglieder. Die anderen Firmen haben keinen BR. Eine Firma befindet sich mit uns im selben Gebäude. Auch die Arbeitsverträge und sämtliche Betriebsvereinbarungen sind nach meinem wissen, bei allen 3 Firmen gleich. Der BR sieht sich zur zeit nur für unsere Belegschft zuständig. Ist das so richtig ?.. Wir würden geren einen BR für alle 3 Firmen gründen .. geht das ?
Community-Antworten (2)
24.04.2010 um 22:44 Uhr
Hallo Slimi! Hier wirds richtig kompliziert,deshalb bis jetzt wahrscheinlich keine Antworten.Im BetrVg wird die Frage des Betriebes ausführlich erörtert.Ihr müsst wirklich erstmal klären,welche "Organisationseinheit"bei Euch vorliegt.Da der von Dir erwähnte BR nur in dieser Firma gewählt wurde,ist er auch nur dort zuständig.Ein GBR wird übrigens nicht gewählt;dessen Mitglieder werden aus den Einzelbetriebsräten per Beschluss delegiert.Gibt es von dreien nur einen,ist da nichts zu machen.
25.04.2010 um 19:08 Uhr
Hallo Slimi!
"gemeinsamer Betrieb" ist hier das Stichwort, ja es geht grundsätzlich. http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gemeinsamer-betrieb.html
BAG, Beschluß vom 11.2.2004 - 7 ABR 27/03 - Gemeinsamer Betrieb http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/searchresults/2287.html?kw=
Im BetrVG wird es hier behandelt: BetrVG § 3 Abweichende Regelungen (1) Durch Tarifvertrag können bestimmt werden: oder in Betrieben welche nicht tarifgebunden sind durch BV
Ihr sollte hier die Gewerkschaft mit ins Boot nehmen.
Wird hier aber dieses nicht durch TV geregelt, bleibt es jedem Betrieb überlassen einen Wahlvorstand einzusetzen und Wahlen anzugehen
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