Erstellt am 24.04.2010 um 20:44 Uhr von sueton
Hallo Slimi!
Hier wirds richtig kompliziert,deshalb bis jetzt wahrscheinlich keine Antworten.Im BetrVg wird die Frage des Betriebes ausführlich erörtert.Ihr müsst wirklich erstmal klären,welche "Organisationseinheit"bei Euch vorliegt.Da der von Dir erwähnte BR nur in dieser Firma gewählt wurde,ist er auch nur dort zuständig.Ein GBR wird übrigens nicht gewählt;dessen Mitglieder werden aus den Einzelbetriebsräten per Beschluss delegiert.Gibt es von dreien nur einen,ist da nichts zu machen.
Erstellt am 25.04.2010 um 17:08 Uhr von Hannelore
Hallo Slimi!
"gemeinsamer Betrieb" ist hier das Stichwort, ja es geht grundsätzlich.
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/gemeinsamer-betrieb.html
BAG, Beschluß vom 11.2.2004 - 7 ABR 27/03 - Gemeinsamer Betrieb
http://www.lexrex.de/rechtsprechung/entscheidungen/searchresults/2287.html?kw=
Im BetrVG wird es hier behandelt: BetrVG § 3 Abweichende Regelungen
(1) Durch Tarifvertrag können bestimmt werden:
oder in Betrieben welche nicht tarifgebunden sind durch BV
Ihr sollte hier die Gewerkschaft mit ins Boot nehmen.
Wird hier aber dieses nicht durch TV geregelt, bleibt es jedem Betrieb überlassen einen Wahlvorstand einzusetzen und Wahlen anzugehen