Erstellt am 11.07.2009 um 20:53 Uhr von Immie
Wie viele AN hat jede GmbH?
Fände ich für die Entscheidung was man will wichtig.
Erstellt am 11.07.2009 um 21:10 Uhr von paula
Es kommt nicht auf die UNternehmensform an. Wichtig ist nur ob ihr hier einen Betrieb im Sinne des BetrVG bildet. Das kann man aus Deinen Angaben aber nicht ableiten. Schon mal einen Anwalt konsultiert?
Bei uns hat es der AG durchgezogen. Wo es früher 3 BRs gab haben wir heute nur noch einen. Das Verfahren ging bis zum BAG
Erstellt am 11.07.2009 um 21:19 Uhr von Immie
@paula
Hättest du vielleicht ein AZ?
Das wäre Super:-)
Erstellt am 11.07.2009 um 22:02 Uhr von rainerw
@Maclogic
Hier würde ich mir erst mal ein Ornigram über die Unternehmensstruktur und jeweils von den einzelnen GmbH´s die eintragungen aus den Handelsregister besorgen. So kannst Du erst mal selbereinen Anfang machen. Paula´s BAG urteil mag da vielleicht nicht schlecht sein, aber sagt nichts über eure spezielle Unternehmensstruktur aus.
Erstellt am 12.07.2009 um 01:57 Uhr von paula
keine Ahnung ob die es damals in die Urteilssammlung geschafft haben. Kann am Montag aber vielleicht bei uns mal die Akten im Büro ziehen.
Die Argumentation des Gerichts war aber insbesondere die einheitliche Leitungsstruktur. Unser AG ist da sehr streitfreudig. Er hat es an anderer Stelle fertig gebracht aus einem BR in einer Betriebsstätte vier BRs zu machen. Ohne Spaltung des Unternehmens nur durch geschickte Gestaltung der Leitungsebene. Das Thema ist hochkomplex...
Wir haben inzwischen einen TV nach §3 BetrVG zur Gestaltung der BR-Struktur. Das ist in meinen Augen das beste Mittel zur Klärung solcher Streitigkeiten. Aber da müssen alle Seiten Vernunft zeigen
Erstellt am 12.07.2009 um 02:19 Uhr von rainerw
Deshalb ja auch meine Intension erst mal ein Ornigram über die Unternehmensstruktur zu besorgen.
Erstellt am 12.07.2009 um 13:29 Uhr von paula
@rainer
wollte dir auch nicht widersprechen ;-)
Erstellt am 12.07.2009 um 14:16 Uhr von rainerw
@paula
War auch mehr an den Fragenden gerichtet.
Erstellt am 14.07.2009 um 07:01 Uhr von hgcmicha
Hallo,
ohne einen GUTEN Rechtsanwalt für Arbeitsrecht erleidet ihr Schiffbruch! Ich habe in meiner BR Tätigkeit bisher kaum ein undankbareres Thema kennen gelernt, hat einiges an Nerven gekostet.
Wir haben uns die Fragen zu unserem GmbH-Geflecht selbst beantwortet (mit dem Wahlvorstand und dem Rechtsgelehrten) und dann die BR Wahl durch geführt. Der Wahlvorstand hat hier sehr viel Handlungsspielraum!
Das anschließende Wahlanfechtungsverfahren durch die GL wurde vor dem Arbeitsgericht nicht mal mehr zur Verhandlung zu gelassen - Ein voller Erfolg!
An eurer Stelle würde ich wie folgt vor gehen:
1.Guten Rechtsanwalt suchen und beauftragen
2.BR Wahl/en vorbereiten - wenn möglich ein BR für alle -ansonsten schon mal in Richtung Gesamt/Konzern BR laut denken
3.Wählen und gut ist
Bekommt ihr denn in der TochterGmbH einen lebensfähigen eigenen BR auf gebaut?
Grüße der
Micha