Erstellt am 20.06.2024 um 06:11 Uhr von jutti1965
Verlangen könnt ihr das, aber ob euer AG das mitmacht ist eine andere Sache. Schau mal hier
https://kluge-seminare.de/br-portal/artikel/mitbestimmung-des-betriebsrats-bei-au-bescheinigungen/#:~:text=Grunds%C3%A4tzlich%20ist%20ein%20Mitbestimmungsrecht%20des,1%20ABR%203%2F99).
Erstellt am 20.06.2024 um 07:17 Uhr von Kehler
Ich bin mir nicht sicher ob man das in einer BV regeln kann. Steht ja auch im Gesetz das der AG das ab dem ersten Tag fordern kann.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom 14.11.2012 (5 AZR 886/11) klargestellt, dass ein Arbeitgeber im Falle der Erkrankung eines Arbeitnehmers ein Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen kann, ohne dies begründen zu müssen.
Erstellt am 20.06.2024 um 07:36 Uhr von Meph1977
Sowie ich das bisher verstanden hab soll es so sein das der AG zwar von einem individuell ab dem ersten Tag eine AU verlangen kann aber nicht pauschal von allen das wäre Mitbestimmungspflichtig. Ist natürlich dann so ne Sache wenn er einfach zu jedem einzeln geht und sagt du musst ab dem 1. Tag ne AU liefern kommt am ende das selbe raus.
Es sei noch erwähnt das es noch eine Gesetzesänderung gab. Der AG kann von einem gesetzlich Versicherten nur verlangen das er sich vom Arzt ab dem 1. Tag krankschreiben lässt aber die Vorlage der AU kann er nicht mehr verlangen.
Das klingt zunächst mal wie das selbe ist es aber nicht. Die Vorlage meint das der AG das Dokument vor der Nase liegen hat. Der Gesetzgeber macht aber mit dem §5 Absatz 1a EntgFG unmissverständlich klar das der AG sich in jedem Fall die eAU abzurufen hat.
Erstellt am 20.06.2024 um 09:24 Uhr von LK327
Ja, geht. Soll es Kollektiv festgelegt werden, ist es in der Mitbestimmung. Im Einzelfall kann der AG es dann immer noch alleine vorgeben. Die grenzen können da fließend sein...
Erstellt am 20.06.2024 um 09:47 Uhr von celestro
"Ist natürlich dann so ne Sache wenn er einfach zu jedem einzeln geht und sagt du musst ab dem 1. Tag ne AU liefern kommt am ende das selbe raus."
Der AG kann die Mitbestimmung auf diesem Wege nicht umgehen.
Erstellt am 20.06.2024 um 10:56 Uhr von seehas
Wenn der AG zu jedem einzelnen geht und die Krankmeldung ab dem ersten Tag einfordert ist es wieder ein kollektiver Bezug. Dieser kollektive Bezug entsteht sobald eine größere Anzahl der Arbeitnehmer betroffen ist. Und damit ist der BR in der Mitbestimmung.
Führt der AG es "scheibchenweise" ein indem er nach und nach jeden MA auffordert, oder hat er es eingeführt ohne die Mitbestimmung zu beachten, dann kann der BR sofortige Unterlassung einfordern, für alle MA.
Erstellt am 20.06.2024 um 16:02 Uhr von Meph1977
Klingt vielleicht jetzt spitzfindig aber bitte auf das Wording achten. Eine Krankmeldung muss sowieso am ersten Tag gemacht werden. Hier geht es um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Man sollte zwar meinen das es klar wäre aber ich kenn schon so einige die an dem Unterschied gescheitert sind.
Erstellt am 20.06.2024 um 16:39 Uhr von celestro
Es geht um DEINE Aussage:
"Sowie ich das bisher verstanden hab soll es so sein das der AG zwar von einem individuell ab dem ersten Tag eine AU verlangen kann aber nicht pauschal von allen das wäre Mitbestimmungspflichtig. Ist natürlich dann so ne Sache wenn er einfach zu jedem einzeln geht und sagt du musst ab dem 1. Tag ne AU liefern kommt am ende das selbe raus."
und da muss man eben beachten, das der AG die Mitbestimmung nicht umgehen kann, in dem er zu jedem Einzelnen hingeht und ihn auffordert.
Erstellt am 20.06.2024 um 23:00 Uhr von Meph1977
Celestro hast du heute schlechte Laune? In meinem Hinweis an seehas geht es einzig und alleine darum das er Krankmeldung und AU nicht durcheinander würfeln soll weil das 2 völlig verschiedene Dinge sind. Seiner Aussage das man damit nicht die Mitbestimmung umgehen kann hab ich nicht widersprochen.