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Geduldet vom Betriebsrat

D
Dotty1
Jun 2024 bearbeitet

Meinung und Erfahrungen gesucht? Unser Arbeitgeber hat z. B. veranlasst ab dem 1 Tag eine AU vorzulegen. Betriebsrat hat damals nichts gemacht und wurde auch dazu nicht gefragt. Können wir jetzt noch eine Betriebsvereinbarung verlangen?

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Community-Antworten (9)

J
jutti1965

20.06.2024 um 08:11 Uhr

K
Kehler

20.06.2024 um 09:17 Uhr

Ich bin mir nicht sicher ob man das in einer BV regeln kann. Steht ja auch im Gesetz das der AG das ab dem ersten Tag fordern kann.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom 14.11.2012 (5 AZR 886/11) klargestellt, dass ein Arbeitgeber im Falle der Erkrankung eines Arbeitnehmers ein Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen kann, ohne dies begründen zu müssen.

M
Meph1977

20.06.2024 um 09:36 Uhr

Sowie ich das bisher verstanden hab soll es so sein das der AG zwar von einem individuell ab dem ersten Tag eine AU verlangen kann aber nicht pauschal von allen das wäre Mitbestimmungspflichtig. Ist natürlich dann so ne Sache wenn er einfach zu jedem einzeln geht und sagt du musst ab dem 1. Tag ne AU liefern kommt am ende das selbe raus.

Es sei noch erwähnt das es noch eine Gesetzesänderung gab. Der AG kann von einem gesetzlich Versicherten nur verlangen das er sich vom Arzt ab dem 1. Tag krankschreiben lässt aber die Vorlage der AU kann er nicht mehr verlangen.

Das klingt zunächst mal wie das selbe ist es aber nicht. Die Vorlage meint das der AG das Dokument vor der Nase liegen hat. Der Gesetzgeber macht aber mit dem §5 Absatz 1a EntgFG unmissverständlich klar das der AG sich in jedem Fall die eAU abzurufen hat.

L
LK327

20.06.2024 um 11:24 Uhr

Ja, geht. Soll es Kollektiv festgelegt werden, ist es in der Mitbestimmung. Im Einzelfall kann der AG es dann immer noch alleine vorgeben. Die grenzen können da fließend sein...

C
celestro

20.06.2024 um 11:47 Uhr

"Ist natürlich dann so ne Sache wenn er einfach zu jedem einzeln geht und sagt du musst ab dem 1. Tag ne AU liefern kommt am ende das selbe raus."

Der AG kann die Mitbestimmung auf diesem Wege nicht umgehen.

S
seehas

20.06.2024 um 12:56 Uhr

Wenn der AG zu jedem einzelnen geht und die Krankmeldung ab dem ersten Tag einfordert ist es wieder ein kollektiver Bezug. Dieser kollektive Bezug entsteht sobald eine größere Anzahl der Arbeitnehmer betroffen ist. Und damit ist der BR in der Mitbestimmung. Führt der AG es "scheibchenweise" ein indem er nach und nach jeden MA auffordert, oder hat er es eingeführt ohne die Mitbestimmung zu beachten, dann kann der BR sofortige Unterlassung einfordern, für alle MA.

M
Meph1977

20.06.2024 um 18:02 Uhr

Klingt vielleicht jetzt spitzfindig aber bitte auf das Wording achten. Eine Krankmeldung muss sowieso am ersten Tag gemacht werden. Hier geht es um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Man sollte zwar meinen das es klar wäre aber ich kenn schon so einige die an dem Unterschied gescheitert sind.

C
celestro

20.06.2024 um 18:39 Uhr

Es geht um DEINE Aussage:

"Sowie ich das bisher verstanden hab soll es so sein das der AG zwar von einem individuell ab dem ersten Tag eine AU verlangen kann aber nicht pauschal von allen das wäre Mitbestimmungspflichtig. Ist natürlich dann so ne Sache wenn er einfach zu jedem einzeln geht und sagt du musst ab dem 1. Tag ne AU liefern kommt am ende das selbe raus."

und da muss man eben beachten, das der AG die Mitbestimmung nicht umgehen kann, in dem er zu jedem Einzelnen hingeht und ihn auffordert.

M
Meph1977

21.06.2024 um 01:00 Uhr

Celestro hast du heute schlechte Laune? In meinem Hinweis an seehas geht es einzig und alleine darum das er Krankmeldung und AU nicht durcheinander würfeln soll weil das 2 völlig verschiedene Dinge sind. Seiner Aussage das man damit nicht die Mitbestimmung umgehen kann hab ich nicht widersprochen.

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