Leitender AN gefährdet sich selbst
Ich habe einen Fall, womit ich noch nicht zu tun hatte. Betrifft den Arbeitsschutz Es geht darum, dass ein leitender Angestellter sich selbst während seiner Arbeit wissentlich in Lebensgefahr gebracht hat. Er wurde vom dabei Anwesenden Betriebsleiter, der über ihn steht, angewiesen, dies zu unterlassen. Das hat er erstmal so angenommen, zumindest solange wie der Betriebsleiter anwesend war. Als er es dann 1-2 Std. später nicht mehr anwesend war, hat der AN wieder genau so gearbeitet, dass er sich selbst in Lebensgefahr gebracht hat. Er hat so weitergearbeitet bis zum Schluss und es ist ihm nichts passiert. Der Betriebsrat wurde informiert und hat dem Arbeitgeber ein "du du du" mitgegeben. Das wars aber auch. Der AG antwortete wohl nur, dass er den leitenden AN nicht kündigen kann, weil er keinen Ersatz hätte und "solange wie der leitende AN das nicht von seinen Mitarbeitern, die ihm unterstellt sind, verlangt hat, ist das auch ok". m. E. ist das aber kein Grund die Situation gänzlich zu ignorieren. Es wird kein Einzelfall bleiben, sondern die Arbeit, die dort verrichtet wurde, wird regelmäßig durchgeführt (2-3x im Monat), sodass die Situation immer wieder auftreten kann. Ist da, wenn schon nicht gekündigt werden will, eine Abmahnung drin? Sollte ja zumindest auch ein Zeichen ggü. anderen Kollegen gesetzt werden, dass das nicht geduldet wird/werden darf.
Community-Antworten (8)
02.08.2022 um 15:11 Uhr
Warum sollte der BR sich dafür einsetzen, dass der betreffende MA abgemahnt oder gekündigt wird? Fragt nach, warum er den Arbeitsschutz missachtet und was geändert werden kann, damit die Arbeit sicherer wird. Darauf könnt ihr dann beim AG drängen. Der AG ist ja offensichtlich bereits informiert. Das könnt ihr zu Protokoll nehmen. Denn der AG haftet im Schadenfall, was natürlich dem Geschädigten erstmal nix hilft.
Was aus dem Text bisher nicht hervorgeht ist, ob es sich um einen leitenden Angestellten nach BetrVG handelt, oder "nur" um eine "einfache" Führungskraft.
02.08.2022 um 15:53 Uhr
Sollte es sich um einen tatsächlich "Leitenden Angestellten" handeln, habt ihr - so hart es klingt - als Betriebsrat überhaupt keine Zuständigkeit.
Natürlich könnt ihr indirekt eingreifen, indem ihr z.B. das Landesamt für Arbeitssicherheit einschaltet. Dies unterscheidet nämlich nicht, ob es sich um einen MA oder einen Leitenden MA handelt.
02.08.2022 um 16:39 Uhr
Ich weiß nicht um welche konkrete Arbeitssituation es geht, aber ich frage mich dabei, ob
a) durch diese Arbeitsweise auch andere gefährdet werden und b) es zu Nachahmern bei den Arbeitern kommen kann, ohne dass es konkret verlangt wird
Eventuell käme dann das Beschwerderecht nach §84 oder §85 BetrVG in Betracht. Dadurch könnte man zumindest die Tür zur Einigungsstelle aufschlagen, wenn BR und AG hier weiterhin nicht auf einen Nenner kommen.
02.08.2022 um 16:39 Uhr
Ich weiß nicht um welche konkrete Arbeitssituation es geht, aber ich frage mich dabei, ob
a) durch diese Arbeitsweise auch andere gefährdet werden und b) es zu Nachahmern bei den Arbeitern kommen kann, ohne dass es konkret verlangt wird
Eventuell käme dann das Beschwerderecht nach §84 oder §85 BetrVG in Betracht. Dadurch könnte man zumindest die Tür zur Einigungsstelle aufschlagen, wenn BR und AG hier weiterhin nicht auf einen Nenner kommen.
02.08.2022 um 17:12 Uhr
Muschelschupser dies ist doch ganz eindeutig ein Fall für den ASA und nicht für Beschwerden und die Einigungsstelle.
02.08.2022 um 17:22 Uhr
@moreno
Sind dem ASA nicht Grenzen gesetzt, wenn die Voraussetzungen alle geschaffen sind, Unterweisungen erfolgt sind usw. usf. und eine einzelne Person tritt das mit Füßen?
Irgendwann sind wir doch bei arbeitsrechtlichen Verfehlungen, und da ist der ASA raus.
02.08.2022 um 17:33 Uhr
Und wer soll sich dann wann und weshalb beschweren? Wenn mein Vorgesetzter mit nem 45er Colt popelt kann er das gerne machen! ;-) Ich finde den Weg gut wenn der Sicherheitsbeauftragte dies erst mit dem Kollegen redet und ihn bittet dies zu unterlassen, dann noch zum Chef und nützt dies alles nichts dann den Tip von der Sabi das Landesamt für Arbeitssicherheit einschalten.
02.08.2022 um 18:00 Uhr
Wenn Dein Vorgesetzter mit nem 45er Colt popelt, und Du kriegst mit dass er das regelmäßig tut, dann liegt es in Deinem Ermessen ob Du den Colt mal unbemerkt entsichern und durchladen willst ;-)
Spaß beiseite...
Ist es nicht so, dass sämtliche Behörden zunächst einmal prüfen, ob der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nachgeht? Was liegt dann noch in deren Ermessen, wenn einzelne z.B. meinen, noch 3 Meter hohe Zäune mit Stacheldraht zu erklimmen und auf der anderen Seite wieder herunterspringen? Hätten sie z.B. die Befugnis ein Berusverbot auszusprechen, oder lägen eventuelle arbeitsrechtliche Konsequenzen in der Hand des AG?
Beim Colt wäre das doch ähnlich. Wenn Dein Vorgesetzter mit einem Colt herumpopelt, dann können die Behörden auch nur prüfen ob er ihn berechtigt mit sich herumträgt oder nicht. Wenn der Chef das Ding offiziell besitzen darf, aber das Herumpopeln von den Beschäftigten als eindeutige Drohgebärde wahrgenommen wird um andere einzuschüchtern, dann können sich die Angestellten ebenfalls auf alt bewährte Weise beschweren.
Ich wundere mich sowieso warum der AG das so laufen lässt, da mir hier die Haftungsfrage viel zu unsicher wäre, aber das ist nochmal ein ganz anderes Thema...
Aber: Ja, ich gebe Dir Recht: BR und ASA bzw. das direkte Gespräch als erste Instanzen sind natürlich vollkommen korrekt. Die Frage ist dann halt, wie die Eskalationsstufen aussehen könnten wenn das alles nicht fruchtet.
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