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Wahlergebnis

G
Geschaeftsmann
Apr 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

es steht geschrieben, das endgueltige Wahlergebnis muss unverzüglich durch Aushang bekannt gegeben werden. Ab dann laeuft ja die Frist zur Wahlanfechtung. Der Wahlvorstand hat vor, den Aushang erst kurz vor der konstituierten Sitzung bekannt zu geben um nur eine möglichst kurze Zeit "betriebsratslos" zu sein. Der neue BR waere bis dahin ja noch handlungsunfähig.... Kann das so gemacht werden oder ist die Wahl dann anfechtbar??? -Verstoß gegen Wahlvorschriften?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

23.05.2017 um 10:14 Uhr

Ich sehe keinen Zusammenhang darin, wann das Wahlergebnis bekannt gegeben wird und einer eventuellen BR-losen Zeit.

Der amtierende BR wird ja nicht durch Bekanntgabe des Wahlergebnisses aus dem Amt vertrieben. Auch durch die konstituierende Sitzung nicht, sondern durch Zeitablauf.

E
EightBall

23.05.2017 um 13:22 Uhr

Sehe ich auch so, ja. Der BR ist der BR, und der WV ist der WV. Jeder hat seine Rechte und Pflichten und muss denen nachkommen. Der WV hat die Pflicht zum Aushang bis dannunddann (kann man errechnen), und fertig, ja.

P
Pjöööng

23.05.2017 um 15:24 Uhr

Zitat (gironimo): "Ich sehe keinen Zusammenhang darin, wann das Wahlergebnis bekannt gegeben wird und einer eventuellen BR-losen Zeit."

Mir fallen da spontan die Fälle des § 13 (2) Satz 1 bis 3 und § 13 (3) Satz 2 ein.

In gewissem Maße (eine Woche?) wird der WV das tun können. Eine Wahlanfechtung wird man daraus auch nicht konstruieren können. Da die Situation absehbar ist, sollte man alles daran setzen, die konstituierende Sitzung möglichst früh anzusetzen.

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