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Standort ist 2 Stunden vom Hauptsitz entfernt

P
Paulander
Feb 2024 bearbeitet

Moin, meine Frage ist wir haben einen BR am Hauptsitz. Hier am Standort haben wir niemanden der im BR ist. Meine Frage wäre ob wir das recht haben einen eigenen BR zu gründen? Ich habe im Betriebsverfassungsgesetz § 1 Errichtung von Betriebsräten gelesen und verstehe das aber nicht so ganz.

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Community-Antworten (9)

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GabrielBischoff

19.02.2024 um 17:00 Uhr

Es gibt grundsätzlich Fälle, in denen ein Betriebsrat mehrere Betriebe vertritt. Dann wird aber nicht ein anderer Standort "mitgemacht" sondern beide Standorte bilden diesen Betriebsrat gemeinsam mit gemeinsamen Kandidaten und so weiter.

Hat der existierende BR eine Sprechstunde vor Ort bei euch oder ist er in irgendeiner anderen Form präsent?

In deinem Fall gehe ich davon aus, dass der Betriebsrat in der Zentrale auch nur die Mitarbeiter der Zentrale vertritt. In so einer ähnlichen Konstruktion arbeite ich auch, es gibt einen BR Zentralverwaltung und BRs in den Filialen / anderen Betrieben sowie einen Gesamtbetriebsrat. Nur weil der eine Betrieb zufällig die Zentrale ist, hat der BR dort keine anderen Zuständigkeiten als seine Mitarbeiter vor Ort.

Also aufi - Betriebsrat wählen. :)

P
Paulander

20.02.2024 um 08:47 Uhr

Hallo, erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Es gibt bei uns einen BR in der Zentrale. Dieser ist seiner Ansicht nach auch für uns Zuständig und sagt mir auch das wir keinen wählen dürften da kein eigenständiger Betrieb. Ich bin allerdings der Ansicht das wir auch einen BR definitiv wählen dürften.

G
GabrielBischoff

20.02.2024 um 10:34 Uhr

Und wie begründet sich seine Ansicht?

S
seehas

20.02.2024 um 10:34 Uhr

Im Zweifelsfall würde ich mich hier von der zuständigen Gewerkschaft beraten lassen.

P
Paulander

20.02.2024 um 11:14 Uhr

Er begründet das mit wir wären kein eigenständiger Betrieb und nur dann dürften wir einen eigenen BR gründen.

T
takkus

20.02.2024 um 12:00 Uhr

Da bin ich ganz bei seehas: es müsste geprüft werden, ob es sich in der Tat um einen eigenständigen Betrieb handelt.

K
Kannnix

20.02.2024 um 12:02 Uhr

habt ihr den Betriebsrat in der Zentral denn mitgewählt?

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GabrielBischoff

20.02.2024 um 12:18 Uhr

Das ist die große Frage, inwiefern repräsentiert die Zentrale euch? Gab es einen Wahlkampf bei euch? Kandidaten? Gibt es Sprechstunden?

Bei der Gewerkschaft beraten ist schon nicht schlecht. Ich habe das Gefühl, dass die Zentrale euch "mitrechnet" und einfach keinen Bock hat das zu korrigieren.

D
DummerHund

20.02.2024 um 16:19 Uhr

Ich denke wenn der TE die Frage von Kannix beantworten kann dann kommt er der Antwort schon näher.

Entweder hat Betrieb B mit gewählt und dann hat der BRV recht. Oder aber wenn nicht dann könnte man einen eigenen BR wählen. Dann wäre da noch, die GEW sagt ihr hättet dort mit wählen müssen weil ihr ein gemeinschaftlicher Betrieb seit. Dann wäre nämlich die letzte BR Wahl ungültig und der jetzige BR könnte die Koffer packen.

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