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Schöffe/Amtszeit Kündigung

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Mike1991
Dez 2023 bearbeitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

habe letzte Woche ein Schreiben vom Landgericht erhalten, dass ich als Ersatzschöffe gewählt wurde und ich eventuell mehrere Tage ausfalle. Wovon der Arbeitgeber eventuell nicht begeistert sein könnte.

Meine Frage wäre:

Bei einer Kündigung würde bei einem Interessenausgleich eigentlich auch das mit rein bezogen werden? Meine Chancen würden eigentlich geringer werden, da ich öfter ausfallen könnte auf dem Arbeitsmarkt.

In dem Schreiben steht auch, dass ich spontan angerufen werden könnte und erreichbar sein sollte.

In Brandenburg z.B. wäre nur eine fristlose Kündigung möglich. IN NRW soweit ich weiß nicht.

Mit freundlichen Grüßen

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Community-Antworten (23)

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Meph1977

17.12.2023 um 14:22 Uhr

Das Schöffenamt ist eine Bürgerliche Pflicht. Die Weigerung es anzutreten kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Der Arbeitgeber darf dich dafür nicht Kündigen. Er muss dir für die Zeit aber auch keinen Lohn zahlen. Das wird durch die Staatskasse ersetzt.

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Mike1991

17.12.2023 um 14:28 Uhr

Erstmal vielen Dank!

Mir geht aus haupsächlich ums allgemeine ob bei einer allgemeinen Kündigung dies in dem Interessenausgleich mit reingerechnet wird,

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enigmathika

18.12.2023 um 10:03 Uhr

Nein, das wird nicht mit einberechnet, weil es illegal ist.

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Galaxy

18.12.2023 um 11:58 Uhr

@mike1991 Bestimmte Berufsgruppen sind ausgenommen und dürfen das Schöffenamt ablehnen. Dieses ist alles vermerkt im Informationsblatt für die Schöffen, dieses müsste der Berufung beigelegt sein, zumindest ist es das in NRW. Das nur zur Info, deine Fragen sind ja schon beantwortet.

Gruß Galaxy

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celestro

18.12.2023 um 13:57 Uhr

"Nein, das wird nicht mit einberechnet, weil es illegal ist."

Illegal?

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enigmathika

18.12.2023 um 15:56 Uhr

"illegal?"

Okay, rechtswidrig.

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Meph1977

18.12.2023 um 16:00 Uhr

Also ich denke das Kündigungen aus anderen Gründen durchaus noch möglich sind. Es könnte z.B. einfach die Stelle wegfallen. Warum sei jetzt mal egal. Da würde ich ein Schöffenamt durchaus auch als erschwerniss einstufen eine Nachfolgestelle zu finden.

C
celestro

18.12.2023 um 16:08 Uhr

"Okay, rechtswidrig."

Es wäre rechtswidrig, die Schöffentätigkeit im Interessensausgleich zu berücksichtigen?

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Mike1991

18.12.2023 um 20:50 Uhr

Wie ich merke kann keiner diese Frage beantworten deswegen habe ich sie auch gestellt da keiner genau die Sachlage kennt

Beispiel:

Betriebsbedingte Kündigung würde bei einer Auswahl hier auch das Interesse mit eingespielt werden das meine Chancen aufgrund des Schöffen geringer sind.

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Catweazle

18.12.2023 um 22:56 Uhr

Die Frage ist doch beantwortet. Eine Benachteiligung wegen der Schöffentätigkeit ist rechtswidrig und strafbar. Du könntest das Arbeitsgericht bemühen. Als erstes würde ich mit dem Vorsitzenden oder auch Gerichtspräsidenten sprechen.

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Meph1977

18.12.2023 um 23:01 Uhr

Das war eben nicht die Frage. Die Frage ist ob die Schöffentätigkeit bei einem Interessenausgleich beachtet wird wenn aus anderem Grund gekündigt wird.

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celestro

18.12.2023 um 23:16 Uhr

Ich habe noch nie davon gehört und denke mal, das man das als "Besonderheit" im Seminar beigebracht bekommen würde.

Je nach AG sieht der vermutlich eine Schöffentätigkeit auch eher positiv. Von daher würde es mich wundern, wenn man sowas pauschal berücksichtigen könnte.

Und kann es sein, das Du eher die Sozialauswahl meinst? Denn einen Interessensausgleich gibt es ja erst dann, wenn schon etwas passiert ist. Also um die Nachteile auszugleichen.

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Mike1991

19.12.2023 um 06:20 Uhr

Ich meine beides sozialauswahl und noch interesse

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rtjum

19.12.2023 um 08:48 Uhr

ich habe in den letzten Monaten leider sehr viel über IA und SP lernen müssen und auch sehr viel dazu gelesen aber das ein Schöffenamt berücksichtigt wird ist mir nirgends untergekommen. Also am besten mal direkt beim Gericht nachfragen an dem Du Schöffe bzw Ersatzschöffe bist. Die sollten das am besten wissen.

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XYZ68

19.12.2023 um 08:48 Uhr

In meinen Augen gibt es keine Zusatzpunkte für die Tätigkeit als Schöffe, aber auch keinen Benachteiligung bei einer Sozialauswahl.

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enigmathika

19.12.2023 um 12:33 Uhr

"Es wäre rechtswidrig, die Schöffentätigkeit im Interessensausgleich zu berücksichtigen?"

Oh Gott, da hatte ich aber einen fetten Knoten im Gehirn! Ich hatte die ganze Zeit "Interessenausgleich" als "Entschädigung für Verdienstausfall" gelesen und zusätzlich noch so verstanden, dass der Fragesteller wegen seiner Schöffentätigkeit gekündigt werden soll. Und nur Letzteres ist rechtswidrig.

M
Moreno

19.12.2023 um 13:14 Uhr

Bei einer Sozialauswahl stehen Sachen wie Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung, Alter usw. eine Rolle Ob jemand als Schöffe tätig ist oder aus anderen Gründen öfters fehlt wie vielleicht eine Neigung zu Erkältungen hat spielt da keine Rolle!

M
Mike1991

19.12.2023 um 15:50 Uhr

Nein, bei einer Sozialauswahl wird auch geschaut wie hoch sind die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deswegen frage ich.

Aber da war meine Frage ja berechtigt da es bis heute keiner beantwortet kann.

M
Moreno

19.12.2023 um 16:10 Uhr

Na vielleicht kann es keiner beantworten weil Dein Problem nicht existiert?

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Mike1991

19.12.2023 um 18:13 Uhr

Das ist richtig aber es war auch nur eine allgemeine Frage worüber ich nie etwas gefunden habe.

Es war aus nur aus rechtlicher Interesse, sonst nichts.

Für jemanden der dieses Amt machen muss wäre z.b die Chancen kleiner auf dem Arbeitsmarkt da er öfter ausfällt und da ist mir der Gedanke gekommen wie sieht dies bei einer Sozialauswahl oder Interessenabwägung aus.

Ist natürlich auch ein Anspruchs volles Amt und mit Zeit verbunden.

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Dumnerhund

19.12.2023 um 20:21 Uhr

@mike1991 ... Du wirst hier keine kompetenten Antworten finden, wende Dich eher an eine Rechtsberatung.

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celestro

20.12.2023 um 01:41 Uhr

"Du wirst hier keine kompetenten Antworten finden, wende Dich eher an eine Rechtsberatung."

Das Problem ist allerdings eher, das die Frage schon sehr sehr speziell ist.

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XYZ68

20.12.2023 um 08:32 Uhr

Ob eine Schöffentätigkeit sich positiv oder negativ auswirkt, kommt wohl auch ganz auf den Arbeitgeber an. Bei uns wäre es zum Beispiel kein Problem.

In der Sozialauswahl wird dies nicht berücksichtigt, ebenso wenig wie eine aktive Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr.

Die Chancen auf dem Arbeitsmarkt finden eher beim Alter eine Berücksichtigung.

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