Erstellt am 11.12.2023 um 12:14 Uhr von Moreno
Einen BR gibt es nicht?
Nein keiner ist gezwungen unbezahlte Stunden zu leisten. Wegen den Spesen würde ich zu einem Anwalt gehen.
Erstellt am 11.12.2023 um 19:26 Uhr von Stadtwerker
Genau, je nachdem ob der AG mal irgendwann in der Vergangenheit zur Zahlung der Provisionen einen Freiwilligkeitsvorbehalt erklärt hat, kommt es zu einer Betrieblichen Übung. Die Betriebliche Übung bzw. die Zahlung/Berechnung der Provision ist dann, auch ohne schriftliche Fixierung, ein Bestandteil des Arbeitsvertrags und nicht zum negativen für den AN änderbar. Das ist z.B. bei einer 3 mal gezahlten Jahressonderzahlung nach gleicher Berechnung oder gar gleicher Höhe der Fall.
Lass das von einem Anwalt prüfen!
VG Stadtwerker
Erstellt am 12.12.2023 um 07:36 Uhr von xyz68
@ Stadtwerker
Es geht um die Spesen nicht um Provision .
@ Trucker Sam
Gibt es bezüglich der Spesen eine Regelung im Arbeitsvertrag?
Das mit den Überstunden kenn ich. Da hilft nur eine genaue Dokumentation plus am besten Zeugen. Denn die Überstunden musst du im Streitfall beweisen können. Lass dich bei beiden Konstellationen am Besten von einem Anwalt beraten. Falls du in der Gewerkschaft bist, hilft auch diese.
Habt ihr einen Betriebsrat? Dann wäre das mein erster Anlaufpunkt. Die Wahrscheinlichkeit, dass nicht nur du betroffen bist, ist ja groß.