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Stützunterschriften auf Vorschlagslisten - wie kann Wahlvorstand sicherstellen, dass die Stützunterschriften erst nach Vollständigkeit der Liste geleistet werden?

U
user81
Nov 2016 bearbeitet

Wie kann ich als Wahlvorstand sicherstellen, dass die Stützunterschriften erst nach Vollständigkeit der Liste geleistet werden? Ist es rechtlich möglich die Vorschlagslisten durch den Wahlvorstand kennzeichnen zu lassen?

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Community-Antworten (2)

M
Mona-Lisa

23.08.2006 um 15:07 Uhr

user81, dafür ist der "Listenführer" verantwortlich, nicht ihr als Wahlvorstand! Keine Kennzeichnung der Liste!

F
Fayence

23.08.2006 um 19:26 Uhr

user81,

und bevor Du auf dumme Gedanken kommst bzw. Euer Wahlvorstand (mind. 3)....

Ihr habt NUR EINGEREICHTE Wahlvorschläge auf Einhaltung der formellen Bedingungen zu prüfen!

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