§14 BetrVG (5) "Jeder Wahlvorschlag der GW muß von zwei Beauftragten der GW unterschrieben sein"

Frage 1 : Wer sind "Beauftragte" der Gewerkschaften ?


Frage 2 : zur Praxis der Stützunterschriften. Wenn ich es richtig verstehe, sollen die Vorschlagslisten "abgeschlossen" sein, bevor Stützunterschriften gesammelt werden. Das würde mir einleuchten. Wie kann der Wahlvorstand sicherstellen, dass die Listen abgeschlossen sind, bevor Stützunterschriften geleistet werden? Wie funktioniert das im Rahmen der angesagten Fristen. Werden in den zwei Wochen nach Wahlausschreiben nur Wahlvorschläge eingereicht, diese dann vom Wahlvorstand "abgeschlossen" und danach die Stützunterschriften gesammelt, oder muss all das innerhalb der zwei Wochen geschehen?

Freue mich auf baldige Antwort

Stoffel