Erstellt am 08.03.2017 um 23:21 Uhr von gironimo
Ihr seid dem Gesetz verpflichtet und nicht dem AG. Also Neuwahlen. Der AG hat ja dann den Vorteil, daß ihr nicht noch einmal 2018 wählen müsst.
Erstellt am 09.03.2017 um 00:56 Uhr von Pjöööng
Verstehe ich das richtig? Ihr wollt in einer Betriebsversammlung verkünden dass am darauf folgenden Montag BR-Wahlen sind?
Erstellt am 09.03.2017 um 01:30 Uhr von Challenger
Good Morning,
@ Pjöööng : Ich verstehe das so, das (nur) die Betriebsversammlung am Montag stattfindet.
.........das möchten wir aber nicht da wir lieber nach dem Gesetzt handeln würden und bei 8 Neuwahlen durchführen.
Völlig richtig. Im übrigen gilt das, was gironimo geschrieben hat.
Erstellt am 09.03.2017 um 11:43 Uhr von alterMann
Wie formuliert man das richtig?
Was ist denn der Grund für den Rücktritt? Wenn die zurückgetretene Kollegin nicht im Streit mit dem BR gegangen ist, könnte sie in der Versammlung selbst das Wort ergreifen und mitteilen, dass sie nicht mehr Mitglied im BR ist.
Die/der BRV sollte dann die Folge dieses Rücktritts erläutern, nämlich dass es Neuwahlen geben wird.
Und dann müsstet ihr noch in der Versammlung Werbung dafür machen, dass sich KollegInnen zur Wahl stellen. Z.B. könnten die verbliebenen acht BRM kurz schildern, was sie bewegt, sich im BR zu engagieren.