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Dürfen Ersatzmitglieder über den Rücktritt des Betriebsrats abstimmen?

T
Tigerchen
Okt 2023 bearbeitet

Dürfen in einer Sitzung nachgerückte Ersatzmitglieder über den Rücktritt des gesamten Betriebsrats abstimmen, über den Kopf der verhinderten regulären Mitglieder hinweg? Wenn nein, gibt es dazu ein Gesetz oder eine Rechtsprechung?

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Community-Antworten (7)

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DummerHund

20.10.2023 um 19:30 Uhr

Sind die Ersatzmitglieder denn ordentlich geladen? Steht der TOP Rücktritt des gesamten Betriebsrat denn ordentlich auf der Tagesordnung?

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Tigerchen

20.10.2023 um 23:03 Uhr

Die Ersatzmitglieder sind ordentlich geladen. Eines davon unterstützt die Forderung, den Rücktritt auf die Tagesordnung zu nehmen.

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DummerHund

21.10.2023 um 04:52 Uhr

Dann könnte der BR dies beschließen mit der absoluten Mehrheit aller Stimmen und müsste dann Neuwahlen einleiten.

G
GabrielBischoff

23.10.2023 um 11:07 Uhr

Erstmal kann nur darüber abgestimmt werden, wenn der Antrag überhaupt auf die Tagesordnung kommt. Wenn der einladende BRV diesen nicht draufsetzt, der Arbeitgeber den BRV nicht dazu auffordert und auch kein Viertel der Mitglieder den BRV dazu auffordert, dann steht der Antrag nicht drauf. Je nach Größe eures Gremiums reicht die Forderung eines Menschen dazu nicht aus.

Dann stellt sich auch die Frage, ob die regulären BRM wirklich soooooo dolle verhindert sind, dass sie das zulassen. Urlaub und AU sind beispielsweise Verhinderungsgründe, aber wenn ich mich vom Strand aus zuschalten möchte (sofern Geschäftsordnung Hybrid/Videokonfi vorsieht) oder mit gebrochenem Bein zur Sitzung schleppen möchte, kann mir das auch keiner verbieten.

Ist es eine Konsensentscheidung dann kann man das natürlich auch einfach durchlaufen lassen.

E
enigmathika

23.10.2023 um 16:51 Uhr

Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Konstellation vollständig erfasst habe, aber ich möchte dazu noch anmerken, dass die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung nur einstimmig geändert werden kann.

D
DummerHund

23.10.2023 um 17:15 Uhr

@Enigmathika Da liegst du vollkommen richtig.

G
GabrielBischoff

24.10.2023 um 10:58 Uhr

Pardon, die vierte Möglichkeit gibt es ja auch noch.

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