Neuwahlen zwingend oder nicht?
Hallo ins Forum! Im Mai´23 haben wir den BR neu gewählt, weil von ursprünglich im Mai ´22 sechs BR-Mitglidern (die Betriebsgröße erfordert 7 Mitglieder), nur noch 4 Mitglieder übriggeblieben sind. Nach der Wahl waren wir dann immerhin 5 Mitglieder. Im August ´23 ist nun unsere Vorsitzende ausgeschieden, somit sind wir wieder 4 Mitglieder. Muss jetzt schon wieder neu gewählt werde, oder können wir bis zur nächsten regelmäßigen Wahl in 2026 weitermachen? Stand jetzt würden sich eh keine neuen Mitarbeiter aufstellen lassen. Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen. Gerne auch mit Angaben zu Quellen, in denen ich für mich nochmal Rechtssicherheit bekommen kann. ich finde das Bert.VG bei dieser Frage nicht eindeutig. Herzliche Grüße Alfred Wenning stellvertretemder BR-Vorsitz
Community-Antworten (8)
06.09.2023 um 13:33 Uhr
Falls ihr keine Nachrücker habt müsst ihr neu wählen. Das Proplem haben wir zur Zeit auch. Das BetrVG ist da eigentlich eindeutig.
Betriebsverfassungsgesetz § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn 2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist.
06.09.2023 um 13:38 Uhr
ja, wenn keiner mehr nachrücken kann müsst ihr neu wählen und dabei beachten, dass wenn es nicht genügend Bewerber für die vorgesehene BR-Größe (hier 7) gibt, immer die nächst kleinere Betriebsgröße genommen werden muss, das wären dann 5 - ein BR aus 6 Mitgliedern, wie wohl ursprünglich der Fall, wäre nicht korrekt.
06.09.2023 um 13:45 Uhr
Oh, das habe ich überlesen. 6 geht garnicht, es müssen immer ungerade sein. So wie Kannnix geschrieben hat.
10.09.2023 um 14:17 Uhr
Sorry, dass ich mich solange nicht gemeldet habe. War sehr beschäftigt. Zunächsteinmal vielen Dank für die Antworten. Hab mich nicht ganz korrekt ausgedrückt. Natürlich habe wir immer darauf geachtet, dass wir eine ungerade Zahl von Voll-Mitgliedern im Betriebsrat sind. Wenn es wirklichso ist, dass wir wieder neu wählen müssen, machen wir das natürlich. Aber es kann doch nicht sein,dass wir uns ständig mit Wahlen oder Neuwahlen beschäftigen müssen. Wir kommen ja zu nichts anderem mehr. Wir sind doch eh schon unterbesetzt und somit überlastet und personell gar nicht in der Lage all unseren Aufgaben nachzukommen. Gibt es keine Lösung wie wir um Neuwahlen herum kommen, wenn wie gesagt sich eh niemand weiteres zur Wahl stellen wird.
10.09.2023 um 14:49 Uhr
"Gibt es keine Lösung wie wir um Neuwahlen herum kommen, wenn wie gesagt sich eh niemand weiteres zur Wahl stellen wird."
Nein! Jedenfalls keine, die rechtlich zulässig ist. Wenn sich jetzt diese 4 Personen zur Wahl stellen, wird es einen 3er BR geben und es gibt dann ein E-BRM. Dann müsstet ihr 2026 neu wählen, oder sofern 2 Leute vorher ausscheiden.
11.09.2023 um 09:40 Uhr
Gegen Neuwahlen während der Amtszeit helfen nur ausreichend Nachrücker. Das heißt auch, die Werbetrommel rühren, damit sich genügend Mitarbeiter aufstellen lassen.
11.09.2023 um 09:44 Uhr
Gibt es keine Lösung wie wir um Neuwahlen herum kommen, wenn wie gesagt sich eh niemand weiteres zur Wahl stellen wird.
Wenn du eine rechtliche Lösung gefunden hast, lass es mich wissen. Wir haben auch das Problem
11.09.2023 um 11:24 Uhr
Eigentlich hilft nur: Die richtigen Leute für den Wahlvorstand finden. Und was dann die Kandidaten angeht: nerven, nerven, nerven. Einer muss dann den Hut aufhaben und die Wählerliste einreichen. Das kann theoretisch auch einer aus dem Wahlvorstand oder aus dem alten BR sein. Hauptsache engagiert, und möglichst mit Charme und vertrieblichen Fähigkeiten ausgestattet, um Kandidaten zu akquirieren. Erfahrungsgemäß kann eine Amtszeit sehr lang sein und von hoher Fluktuation begleitet sein. Deshalb versuchen wir z.B. immer, die benötigte Personenzahl des BR nochmal als Nachrücker zu bekommen.
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