schwarzes Brett
Hallo GUTEN MORGEN,
wo darf der Wahlvorstand seine Aushänge anbringen? Nur am schwarzen Brett des BR oder hat er auch das recht die des AG zu nutzen.
Wir haben als BR nur 1 Brett im Pausenraum.
Community-Antworten (7)
19.01.2017 um 08:48 Uhr
Ihr müsst nicht unbedingt nur das BR - Brett nutzen. Ihr müsst einen oder mehrere Plätze finden, um das Wahlausschreiben für möglichst alle AN bekannt zu machen.
19.01.2017 um 10:16 Uhr
Danke wo steht das ?
19.01.2017 um 10:26 Uhr
Man könnte ja auch einfach den Arbeitgeber fragen, wo, bzw. ob man anbestimmten Stellen, das Wahlausschreiben ausgehängt werden kann.
Ansonsten sollte der WV halt schauen, was im jeweiligen Betrieb am sinnvollsten ist.
19.01.2017 um 13:30 Uhr
Sinnvoll sind unserer Meinung mehrere aber der AG genehmigt nur das eine vom BR.
19.01.2017 um 13:44 Uhr
Kommen denn die AN alle in den Pausenraum? Wenn nein, wäre der Aushang am Eingang des Betriebes oder an der Stechuhr ratsam.
Die Anforderung ist, dass möglichst alle AN von dem Wahlausschreiben Kenntnis erlangen können.
Vielleicht kann Euch der BR ein wenig Rückendeckung geben und mal mit dem AG die Frage "Behinderung der Wahl" diskutieren.
19.01.2017 um 18:46 Uhr
In den pausenraum kommen alle es nutzen ihn aber nicht alle weil viele auswärts arbeiten und erst zum Feierabend wieder im Betrieb sind
22.01.2017 um 21:24 Uhr
Also ich sehe das wie geronimo, Behinderung der Wahl. Meiner Meinung nach habt ihr den Fehler gemacht und gefragt. Einfach an der Stechuhr aufhängen und gut is, sollte das aus Platzgründen nicht möglich sein würde ich an der Stechuhr hinweisen das der Wahlvorstand seine aushänge am schwarzen Brett des Betriebsrates im Pausenraum aufhängt. Bei Fragen könnt ihr euch an an den Wahlvorstand Name, Abteilung Name, Abteilung Name, Abteilung
wenden. Der Wahlvorstand
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