Erstellt am 19.01.2017 um 07:48 Uhr von gironimo
Ihr müsst nicht unbedingt nur das BR - Brett nutzen. Ihr müsst einen oder mehrere Plätze finden, um das Wahlausschreiben für möglichst alle AN bekannt zu machen.
Erstellt am 19.01.2017 um 09:16 Uhr von KarlKarlPeter
Erstellt am 19.01.2017 um 09:26 Uhr von Pjöööng
Man könnte ja auch einfach den Arbeitgeber fragen, wo, bzw. ob man anbestimmten Stellen, das Wahlausschreiben ausgehängt werden kann.
Ansonsten sollte der WV halt schauen, was im jeweiligen Betrieb am sinnvollsten ist.
Erstellt am 19.01.2017 um 12:30 Uhr von KarlKarlPeter
Sinnvoll sind unserer Meinung mehrere aber der AG genehmigt nur das eine vom BR.
Erstellt am 19.01.2017 um 12:44 Uhr von gironimo
Kommen denn die AN alle in den Pausenraum? Wenn nein, wäre der Aushang am Eingang des Betriebes oder an der Stechuhr ratsam.
Die Anforderung ist, dass möglichst alle AN von dem Wahlausschreiben Kenntnis erlangen können.
Vielleicht kann Euch der BR ein wenig Rückendeckung geben und mal mit dem AG die Frage "Behinderung der Wahl" diskutieren.
Erstellt am 19.01.2017 um 17:46 Uhr von KarlKarlPeter
In den pausenraum kommen alle es nutzen ihn aber nicht alle weil viele auswärts arbeiten und erst zum Feierabend wieder im Betrieb sind
Erstellt am 22.01.2017 um 20:24 Uhr von Lennebub
Also ich sehe das wie geronimo, Behinderung der Wahl.
Meiner Meinung nach habt ihr den Fehler gemacht und gefragt. Einfach an der Stechuhr aufhängen und gut is, sollte das aus Platzgründen nicht möglich sein würde ich an der Stechuhr hinweisen das der Wahlvorstand seine aushänge am schwarzen Brett des Betriebsrates im Pausenraum aufhängt. Bei Fragen könnt ihr euch an an den Wahlvorstand
Name, Abteilung
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Der Wahlvorstand