Fehlender Betriebsausschuss
Hallo allerseits, welche rechtlichen Konsequenzen (für den BR, für das Unternehmen, etc.) gibt es, wenn ein BR keinen BA gewählt hat? Danke und Grüße
Community-Antworten (7)
31.05.2023 um 12:42 Uhr
Dies stellt eine Pflichtverletzung des Betriebsrates und er macht sich angreifbar. Für das Unternehmen spielt es keine Rolle.
31.05.2023 um 13:36 Uhr
Wo liegt das Problem? Man wählt den BA und dann macht man einfach (ohne) seine BR-Arbeit.
31.05.2023 um 17:09 Uhr
@moreno: in welcher Form macht sich der BR angreifbar? kann es zu einem Bußgeld kommen? kann der Arbeitgeber gegen den BR vorgehen? Den Vorteil eines BAs sehe ich übrigens auch nicht. Warum sollte Arbeit an einen Ausschuss delegiert werden, die ich als BR sowieso selber machen muss?
31.05.2023 um 17:33 Uhr
"In Betriebsratsgremien mit neun oder mehr Mitgliedern ist zwingend, also verpflichtend, ein Betriebsausschuss zu bilden (§ 27 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Diese Pflicht kann nicht durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abbedungen werden. Wird keiner gebildet, so stellt dies eine Pflichtverletzung des Betriebsrats dar."
31.05.2023 um 17:36 Uhr
In welcher Form und durch wen kann diese Pflichtverletzung sanktioniert werden? Schließlich ist das ja ein Verstoß gegen geltendes Recht.
31.05.2023 um 18:12 Uhr
Aus §23 Abs. 1 BetrVG:
"Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen."
Ob das Fehlen eines BA am Ende des Tages der Verhältnismäßigkeit zur Abberufung eines BR entspricht, sei dahingestellt und obliegt der Entscheidung des Arbeitsgerichts. Den Stress hat man allemal.
01.06.2023 um 10:52 Uhr
@Muschelschubser: Vielen Dank, das hilft mir weiter.
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