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Listenverbindung bei BR Wahlen?

F
Frank12345
Mai 2023 bearbeitet

Hallo,

bei uns treten mehrere Listen bei der ersten BR Wahl an. Zwei Listen, die getrennt auf dem Wahlzettel stehen, haben jetzt verkündet eine "Listenverbindung" einzugehen.

Ihre Idee ist, dass nach der Wahl die Stimmen der beiden Listen zusammengezählt werden und sie dann nach de hondt ihre Mandate bekommen, die sie dann wieder unter sich aufteilen.

Das ist doch schräg, oder weiss jemand was dazu?

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Community-Antworten (4)

C
Catweazle

24.05.2023 um 20:29 Uhr

Das ist Unsinn. Wenn der Wahlvorstand sich darauf einlässt ist die Wahl ganz sicher anfechtbar.

R
rtjum

25.05.2023 um 10:26 Uhr

Gibbet net, die können aber im neuen Gremium natürlich eine Koalition bilden

NB
nicht brauchen

25.05.2023 um 10:58 Uhr

Wenn sie die entsprechende Stelle im Wahlgesetz herausfinden können kann man es machen. Ich habe die Stelle nicht gefunden.

C
celestro

25.05.2023 um 11:35 Uhr

§ 6 (Erste Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes) Vorschlagslisten:

(6) Eine Verbindung von Vorschlagslisten ist unzulässig.

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