Erstellt am 24.04.2023 um 07:14 Uhr von jutti1965
Hallo,
bei mehr als 6 Std. Arbeitszeit ist eine Pause von 30 min. zu machen, bei 9 Std. mindestens 45 min. Das regelt das ArbZG § 4
Erstellt am 24.04.2023 um 07:59 Uhr von Kehler
Man kann beim Stempel eine Karenzzeit einstellen, wo dann auf oder abgerundet wird.
Man kann ja nie Minutengenau stempeln.
Erstellt am 24.04.2023 um 08:27 Uhr von Thomas63
Wir haben ein Elektronisches System das so eingestellt ist das nach 6 Stunden die nächsten 30 Minuten automatisch als Pausenzeit nicht in die Arbeitszeit gerechnet werden. In deinem beschriebenen fall würde das System zwar die Stechzeiten (z.B. 7:00 - 13:01 Uhr)anzeigen aber am Ende 6 Stunden Arbeitszeit buchen. Erst ab 6:30 Stunden wird dann wieder Arbeitszeit gezählt.
Wenn Du schreibst das nach 6 Stunden automatisch was abgezogen wird habt ihr ein Elektronisches System?
Habt ihr eine BV die die Arbeitszeit regelt? Ansonsten solltest Ihr das machen.
Erstellt am 24.04.2023 um 09:57 Uhr von josy15
Es wird automatisch ab 6 Stunden und einer Minute eine halbe Stunde Pause abgezogen. Karenzzeit müsste ich anregen. Eine BV gibt es nicht.
Erstellt am 24.04.2023 um 10:48 Uhr von Kehler
Bei einer elektronischen Zeiterfassung wird dringend eine BV benötigt.
Die W.A.F. hat mir mal eine BV zukommen lassen, diese muss dann nur noch an eurer Gegebenheiten angepasst werden.
Erstellt am 24.04.2023 um 10:56 Uhr von nicht brauchen
Der AG hat bei 6h und 1 Minute ein Problem. Die einfachste Lösung wäre, wenn alle einverstanden sind, dass er diese Minute (1/60 Überstunde) nicht annimmt. Wer auf dieser Minute allerdings besteht der muss eine halbe Stunde Pause machen.
Das System kann man bestimmt so programmieren.
Erstellt am 24.04.2023 um 14:29 Uhr von GabrielBischoff
Um das Gesetz zu zitieren. "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen."
6 Stunden und eine Minute -> 30 Minuten Pause
Die Arbeitszeit hier bei 6 Stunden zu kappen (bzw zu korrigieren) finde ich hier legitim, da diese Überzeit eh nicht angeordnet wurde. Vielleicht arbeitet ihr hier auch mit eurem BR mal was aus.
Erstellt am 26.04.2023 um 15:04 Uhr von verdrahtet
Bescheinigt der AN die Arbeitszeit nach 6 Stunden beendet und nur die Zeit verspätet erfasst zu haben, bist Du immer auf der sicheren Seite.