Hallo zusammen.
Eines unserer BR-Mitglieder scheidet leider aus dem Unternehmen aus und wir haben auch keine Nachrücker und müssen dementsprechend den BR neu wählen.
Die Mitgliedschaft des BR-Mitglieds endet mit dem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Außer das Mitglied tritt vorher selber zurück.
Ab wann kann mit den Neuwahlen begonnen werden? Also damit meine ich auch Vorbereitung, Kandidaten finden,...
Kann der Wahlausschuss erst damit anfangen, wenn das Mitglied ausgeschieden ist, oder kann damit schon angefangen werden, während das scheidende Mitglied noch im Unternehmen (und im BR) ist?
Danke für die Antwort.
Viele Grüße