Erstellt am 15.03.2023 um 13:39 Uhr von Muschelschubser
Aus meiner Sicht steht es ihm zu, ja.
Der BR hat ja auch Dinge wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zur Aufgabe.
Er kann also nur anhand dieser Daten beurteilen, ob es einen überdurchschnittlichen Krankenstand oder ein abteilungsübergreifendes Gefälle gibt. Auf der Basis kann er dann daran mitwirken, eine Verbesserung herbeizuführen.
Der BR muss halt nur aufpassen, dass er die Daten auch DSGVO-konform verarbeitet.
Erstellt am 15.03.2023 um 13:42 Uhr von Dummerhund
Und wofür dann die Namen?
Erstellt am 15.03.2023 um 13:42 Uhr von jutti1965
Der Betriebsrat kann verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Arbeitnehmer benennt, welche nach § 84 Abs. 2 SGB IX die Voraussetzungen für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements erfüllen
Für die Personalplanung wird man wohl die Namen brauchen, woher sonst sollte man wissen in welchen Abteilungen der Krankenstand eventuell besonders hoch ist.
Erstellt am 15.03.2023 um 13:49 Uhr von jutti1965
@dummerhund hier die Begründung warum Namen notwendig sind:
https://www.betriebsrat.de/rechtsprechung/sbv/urteil/bem-datenweitergabe-an-betriebsrat
Erstellt am 15.03.2023 um 13:59 Uhr von Muschelschubser
Der Link bezieht sich auf BEM-Gespräche.
Insofern ist die Frage, was Der TE mit "ohne BEM-Absichten" meint?
Liegt derzeit kein konkreter Fall eines BEM-Gesprächs vor, oder geht es im Allgemeinen gar nicht darum, die Liste für BEM-Angelegenheiten zu nutzen?
Letztendlich wäre es aber schlau, es mit BEM zu begründen, wenn danach gefragt wird. Denn es handelt sich hier nämlich nicht um anlassbezogene Informationen, sondern es fällt unter den gesetzlichen Auskunftsanspruch gem. §80 BetrVG, der zur Ausübung der BR-Aufgaben notwendig ist. Dazu gehört eben auch, zu prüfen, ob den Mitarbeitern die BEM-Gespräche rechtmäßig angeboten werden.
Für alle anderen möglichen Beweggründe stellt sich dann tatsächlich die Frage, ob ein anonymisierter Krankenstand nicht ausreichen würde.
Erstellt am 15.03.2023 um 23:33 Uhr von ganther
sehe trotzdem keinen grundsätzlichen Anspruch auf die Namen und schon gar nicht, dass sie in Excel geliefert werden müssen