Einsicht Krankenstatistik
Hallo,
der BR fordert eine Excel, in der pro Quartal Namen und Anzahl der Kranktage sowie die Krankenquote enthalten sind. Hintergrund ist, dass der BR diese haben möchte aus Gründen der Personalplanung.
Grundlegende Frage: Darf der BR diese Excel fodern ohne BEM-Absichten?
LG und DANKE
Community-Antworten (9)
15.03.2023 um 14:39 Uhr
Aus meiner Sicht steht es ihm zu, ja.
Der BR hat ja auch Dinge wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zur Aufgabe.
Er kann also nur anhand dieser Daten beurteilen, ob es einen überdurchschnittlichen Krankenstand oder ein abteilungsübergreifendes Gefälle gibt. Auf der Basis kann er dann daran mitwirken, eine Verbesserung herbeizuführen.
Der BR muss halt nur aufpassen, dass er die Daten auch DSGVO-konform verarbeitet.
15.03.2023 um 14:42 Uhr
Und wofür dann die Namen?
15.03.2023 um 14:42 Uhr
Der Betriebsrat kann verlangen, dass ihm der Arbeitgeber die Arbeitnehmer benennt, welche nach § 84 Abs. 2 SGB IX die Voraussetzungen für die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements erfüllen Für die Personalplanung wird man wohl die Namen brauchen, woher sonst sollte man wissen in welchen Abteilungen der Krankenstand eventuell besonders hoch ist.
15.03.2023 um 14:46 Uhr
Danke erstmal für Eure schnellen Antworten! :-)
Also seht ihr es als unproblematisch an, diese personenbezogenen Daten weiterzugeben?
15.03.2023 um 14:49 Uhr
@dummerhund hier die Begründung warum Namen notwendig sind: https://www.betriebsrat.de/rechtsprechung/sbv/urteil/bem-datenweitergabe-an-betriebsrat
15.03.2023 um 14:53 Uhr
Also muss der AG dem BR auch die Namen / Krankenquoten übergeben, die nicht länger als 6 Wochen krank sind?
15.03.2023 um 14:59 Uhr
Der Link bezieht sich auf BEM-Gespräche.
Insofern ist die Frage, was Der TE mit "ohne BEM-Absichten" meint? Liegt derzeit kein konkreter Fall eines BEM-Gesprächs vor, oder geht es im Allgemeinen gar nicht darum, die Liste für BEM-Angelegenheiten zu nutzen?
Letztendlich wäre es aber schlau, es mit BEM zu begründen, wenn danach gefragt wird. Denn es handelt sich hier nämlich nicht um anlassbezogene Informationen, sondern es fällt unter den gesetzlichen Auskunftsanspruch gem. §80 BetrVG, der zur Ausübung der BR-Aufgaben notwendig ist. Dazu gehört eben auch, zu prüfen, ob den Mitarbeitern die BEM-Gespräche rechtmäßig angeboten werden.
Für alle anderen möglichen Beweggründe stellt sich dann tatsächlich die Frage, ob ein anonymisierter Krankenstand nicht ausreichen würde.
15.03.2023 um 15:03 Uhr
Soweit ich weiß, möchte der BR Einsicht in die Krankenstatistik und die Überstundenstatistik haben, um daraus Schlüsse für die Personalplanung zu ziehen.
Unsere HR Abteilung macht sich dabei aber Sorgen bzgl. der Weitergabe personenbezogener Daten und fragen uns:
-
Darf der BR diese unanonymisierten Statistiken einfordern ohne dabei die Rahmenbedingungen für ein mögliches BEM im Vordergrund zu haben?
-
Darf der BR die Liste zugeschickt bekommen oder besteht lediglich ein Einsichtsrecht?
-
Würde es theoretisch auch i. O. sein, die Krankenstatistik pro Abteilung mitzuteilen?
LG
16.03.2023 um 00:33 Uhr
sehe trotzdem keinen grundsätzlichen Anspruch auf die Namen und schon gar nicht, dass sie in Excel geliefert werden müssen
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