Erstellt am 10.03.2023 um 18:51 Uhr von Dummerhund
Die Antwort die du suchst findest du hier drin, nämlich die Bekanntgabe des Wahlergebnisses bei vorzeitigen Neuwahlen.
https://kluge-seminare.de/br-portal/wissen/allgemeines/betriebsrat-beginn-und-ende-der-amtszeit-neuwahl/
Erstellt am 11.03.2023 um 09:18 Uhr von takkus
"Wir haben demnächst eine neue BR Wahl ausserhalb des regulären Wahlzeitraumes. Da wir einen neuen BRV haben möchten..."-> äähhh Moment mal: wenn ihr nur einen neuen BRV haben möchtet, dann müsst ihr den innerhalb eures Gremiums neu wählen und nicht neue Betriebsratswahlen einleiten.
Erstellt am 11.03.2023 um 09:27 Uhr von Dummerhund
Stimmt, unter der Prämisse kann es natürlich keine Neuwahlen geben.. Ginge ja nur wenn Betriebsrat nicht mehr genug Mitglieder hätte, Ersatzmitglieder mit eingeschlossen und der BR sich auflöst.
Einen BRV kann man jederzeit neu wählen.
Erstellt am 13.03.2023 um 15:21 Uhr von rtjum
Hase234
vielleicht möchtest Du uns das mal genauer erklären?!
Erstellt am 14.03.2023 um 09:34 Uhr von celestro
Ich verstehe es so wie beschrieben: "es GIBT eine Neuwahl und die neuen BRM wollen sich einen neuen BRV wählen". Die Frage passt auch dazu.