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Wahlvorstand wählen

V
Veva
Mrz 2023 bearbeitet

Liebe Leute, wir gründen in unserm Betrieb mit 36 Arbeitnehmenden im einfachen zweistufigen Verfahren gerade einen Betriebsrat. Dabei lassen wir uns von einer Gewerkschaft unterstützen. Der Gewerkschaftssekretär empfiehlt uns, die 1. Versammlung nach der Wahl des Wahlvorstandes zu unterbrechen, damit der Wahlvorstand ausreichend Zeit hat, sich schulen zu lassen. In einer neu auszuschreibenden 2. Versammlung soll dann die Wählerliste erstellt und die Kandidaten bekannt gegeben werden. In der 3. Versammlung wird gewählt. Kennt jemand diese Vorgehensweise und welche Erfahrungen habt ihr damit? Im Gesetz konnte ich diese Möglichkeit nirgendwo finden. Freundliche Grüße von Veva

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Community-Antworten (2)

G
GabrielBischoff

06.03.2023 um 16:29 Uhr

Vereinfachtes zweistufiges Verfahren ist ein ganz schöner Ritt. Gut, dass man es nur einmal meisten muss in den meisten Betrieben. https://www.brwahl.de/betriebsrat-gruenden/wie-waehlen-wir-einen-betriebsrat/die-zwei-wahlverfahren

Vom Ablauf abzuweichen halte ich für keine gute Idee. In vielen Betrieben ist die Wahl der Wahlvorstands meist nur Formsache, da es eh nur ein paar "Doofe" gibt, die sich den Aufwand antun. - die Initiatoren nämlich.

Daher lieber mit ausreichend Abstand die erste Versammlung einberufen und in der Zwischenzeit schulen lassen. Außer es ist wirklich nicht klar, wer in den Wahlvorstand kommt.

C
celestro

07.03.2023 um 10:49 Uhr

"Daher lieber mit ausreichend Abstand die erste Versammlung einberufen und in der Zwischenzeit schulen lassen."

Wer soll denn die Schulung bezahlen? Der AG vermutlich nicht, weil die Leute ja noch nicht im WV sind.

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