Liebe Leute,
wir gründen in unserm Betrieb mit 36 Arbeitnehmenden im einfachen zweistufigen Verfahren gerade einen Betriebsrat. Dabei lassen wir uns von einer Gewerkschaft unterstützen. Der Gewerkschaftssekretär empfiehlt uns, die 1. Versammlung nach der Wahl des Wahlvorstandes zu unterbrechen, damit der Wahlvorstand ausreichend Zeit hat, sich schulen zu lassen. In einer neu auszuschreibenden 2. Versammlung soll dann die Wählerliste erstellt und die Kandidaten bekannt gegeben werden. In der 3. Versammlung wird gewählt. Kennt jemand diese Vorgehensweise und welche Erfahrungen habt ihr damit? Im Gesetz konnte ich diese Möglichkeit nirgendwo finden.
Freundliche Grüße von Veva