Wahl des Wahlvorstandes - wie?
Frage 1: Wir haben noch keinen BR und müssen folglich auf einer Betriebsversammlung den Wahlvorstand wählen. Gibt es da Vorgaben? Schriftlich, geheim, Vorschlagslisten???? Müssen Wahlzettel vorbereitet werden?
Frage 2: Zur (passiven) Wahlberechtigung: Inwieweit können Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen gewählt werden?
Community-Antworten (2)
29.05.2007 um 00:18 Uhr
Wenn mich mein Gedächnis nicht verlässt, gibt es keine Vorgaben bzgl. geheim oder nicht. §29 WO verlangt lediglich die Wahl von der Mehrheit der Anwesenden. Wichtig in diesem Zusammenhang ist §28 WO, dass die Zusammensetzung des Wahlvorstand (also die Vorschläge der 3'er Teams) von mindestens drei Wahlberechtigten zu machen ist. Eine Frist ergibt sich aus §28 WO nicht (Abs 1, zweiter Halbsatz nach "und"). Befristet Beschäftige sind nicht in ihrem passivem Wahlrecht eingeschränkt (also wählbar), der Vertrag läuft aber mit oder ohne Mandat wie vorgesehen aus.
Zur Wahl ein genereller Tipp: GEW mnit in's Boot holen. Vermeidet Verfahrensfehler (viele vergessen z.B. die BR's schriftlich(!) zu informieren) und gibt sicher Antwort aus die ein oder andere noch kommende Frage.
29.05.2007 um 09:12 Uhr
@hans Vielen Dank, das hat mir schon viel weiter geholfen.
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