Erstellt am 28.05.2007 um 22:18 Uhr von hans
Wenn mich mein Gedächnis nicht verlässt, gibt es keine Vorgaben bzgl. geheim oder nicht. §29 WO verlangt lediglich die Wahl von der Mehrheit der Anwesenden.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist §28 WO, dass die Zusammensetzung des Wahlvorstand (also die Vorschläge der 3'er Teams) von mindestens drei Wahlberechtigten zu machen ist. Eine Frist ergibt sich aus §28 WO nicht (Abs 1, zweiter Halbsatz nach "und").
Befristet Beschäftige sind nicht in ihrem passivem Wahlrecht eingeschränkt (also wählbar), der Vertrag läuft aber mit oder ohne Mandat wie vorgesehen aus.
Zur Wahl ein genereller Tipp: GEW mnit in's Boot holen. Vermeidet Verfahrensfehler (viele vergessen z.B. die BR's schriftlich(!) zu informieren) und gibt sicher Antwort aus die ein oder andere noch kommende Frage.
Erstellt am 29.05.2007 um 07:12 Uhr von Festausschuss
@hans
Vielen Dank, das hat mir schon viel weiter geholfen.