Erstellt am 03.03.2023 um 11:17 Uhr von rtjum
Hallo,
wenn in diesen Ausschüssen entsprechende Themen behandelt werden, die die JAV betreffen oder diesen Ausschüssen Angelegenheiten zur selbstständigen Erledigung übergeben worden sind dann hat die JAV ein Teilnahmerecht entsprechend dem für die BR-Sitzungen.
So sagt es der Fitting in Rn 6 zu §67 BetrVG