Erstellt am 02.03.2023 um 18:03 Uhr von Muschelschubser
Da gibt es keinen Widerspruch, die WO lässt das durchaus zu.
Erstellt am 02.03.2023 um 18:16 Uhr von celestro
"Spricht da was dagegen?"
Nur das diese Person die Internas der anderen Listen kennt. Aber das ist dann halt so.
"Ist das möglich, ohne das die Wahl angefochten werden kann?"
Ja ... man kann die Wahl nicht anfechten, nur weil jemand aus dem WV auch Listenführer ist.
Erstellt am 03.03.2023 um 09:59 Uhr von nicht brauchen
Die Antwort kann man sich fast immer selber geben, wenn man die Beteiligten reduziert.
Angenommen Person X ist der einzige in der Firma der Interesse hat einen BR zu haben und ist auch der einzige der sich aufstellen lässt. Dass er Wahlvorstand ist, weil sich kein anderer gefunden hat ist auch so.
Welchen Listenführer sollte er für seine Liste haben?
Erstellt am 03.03.2023 um 10:00 Uhr von GabrielBischoff
Kein Thema. Anfechtung aus diesem Grund hat keine Aussicht auf Erfolg. Die Mitglieder des Wahlvorstand müssten sich erst tatsächlich was zu Schulden kommen lassen.