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Wahlvorstand ist gleichzeitig Listenführer

J
Josefina
Mrz 2023 bearbeitet

Spricht da was dagegen? Ist das möglich, ohne das die Wahl angefochten werden kann?

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Community-Antworten (4)

M
Muschelschubser

02.03.2023 um 19:03 Uhr

Da gibt es keinen Widerspruch, die WO lässt das durchaus zu.

C
celestro

02.03.2023 um 19:16 Uhr

"Spricht da was dagegen?"

Nur das diese Person die Internas der anderen Listen kennt. Aber das ist dann halt so.

"Ist das möglich, ohne das die Wahl angefochten werden kann?"

Ja ... man kann die Wahl nicht anfechten, nur weil jemand aus dem WV auch Listenführer ist.

NB
nicht brauchen

03.03.2023 um 10:59 Uhr

Die Antwort kann man sich fast immer selber geben, wenn man die Beteiligten reduziert.

Angenommen Person X ist der einzige in der Firma der Interesse hat einen BR zu haben und ist auch der einzige der sich aufstellen lässt. Dass er Wahlvorstand ist, weil sich kein anderer gefunden hat ist auch so. Welchen Listenführer sollte er für seine Liste haben?

G
GabrielBischoff

03.03.2023 um 11:00 Uhr

Kein Thema. Anfechtung aus diesem Grund hat keine Aussicht auf Erfolg. Die Mitglieder des Wahlvorstand müssten sich erst tatsächlich was zu Schulden kommen lassen.

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