Der BR unseres Betriebes versucht aktiv eine Persönlichkeitswahl zu unterstützen.
Zu diesem Zweck liegt eineeine "offene Liste" aus.

Sollte nach dem Einreichen der offenen Liste, noch eine zweite Liste eingereicht werden, so wird auch die Gewerkschaft eine Liste mit Ihren Mitgliedern einreichen.

Problem: Der Listenführer auf der "offenen Liste" ist auch Listenführer der Gerwerkschaftsliste.

Wie ist in diesem Falle zu verfahren?
kann ein Listenführer zwei Listen einbringen?
Ist eine dieser Listen dann ungültig?
oder muss er sich wie jeder andere Kandidat nur entscheiden auf welcher Liste er kandidieren möchte? Wird ein Nachrücker dann automatisch Listenführer auf der anderen Liste?