Erstellt am 09.08.2016 um 13:05 Uhr von Küchenteufel
Schaut doch einfach mal in der Betriebsverfassung § 13 "Zeitpunkt der Betriebsratswahlen" nach, dort ist alles sehr genau beschrieben.
Erstellt am 09.08.2016 um 13:16 Uhr von nicoline
Wenn die Amtszeit bis zur nächsten regulären Wahl weniger als ein Jahr beträgt, muss in 2018 **nicht** gewählt werden. Ist der Amtszeitraum nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ein Jahr oder länger muss in 2018 neu gewählt werden.
Erstellt am 09.08.2016 um 13:27 Uhr von gironimo
....... wenn ihr also in diesem Jahr wählt, müsst ihr 2018 erneut wählen.
Erstellt am 09.08.2016 um 13:28 Uhr von romyafant
Hallo,
vielen lieben Dank - da habt ihr mir super geholfen. DANKE.