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Amtszeit BR nach außerplanmäßiger Wahl

N
neunie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe noch eine Frage :)

Unser jetziger BR wurde außerplamäßig im Januar 2012 gewählt und morgen findet unsere regemäßige Neuwahl statt.

Ab wann ist der neue BR dann im Amt? Nach Bekanntgabe des Ergebnisses? Nach der ersten kunstituierenden Sitzung? Oder nach dem 31.05, so dass der alte BR bis dahin im Amt ist (das glaube ich am eheseten)?

Danke und LG

1.02901

Community-Antworten (1)

G
gironimo

12.03.2014 um 15:45 Uhr

§ 21 BetrVG (Amtszeit)

(...) In dem Fall des § 13 Abs. 3 Satz 2 endet die Amtszeit spätestens am 31. Mai des Jahres, in dem der Betriebsrat neu zu wählen ist. In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats.

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