Amtszeit BR bei ausserplanmäßiger Wahl
Hallo, wir haben in unserem Betrieb eine ausserplanmäßige Betriebsratswahl am 06.05.2015 durchgeführt. In diesem Jahr führen wir die Wahl im regulären Zeitraum durch, sind uns aber nicht einig, wann unsere Amtszeit genau enden würde.
Community-Antworten (12)
15.01.2018 um 14:28 Uhr
Die Amtszeit des derzeitigen BR endet mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
16.01.2018 um 08:40 Uhr
Zitat Pjöööng: "Die Amtszeit des derzeitigen BR endet mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses." Hast du die Frage gelesen??? Zitat Roland.Dom: "...ausserplanmäßige Betriebsratswahl am 06.05.2015 durchgeführt..." Die Antwort lautet deshalb: Die Wahl kann in dem Zeitraum vom 1.3. - 31.5.2018 stattfinden. Spätestens am 1.6.2018 ist die Amtszeit zu Ende.
WAF-Link: https://www.betriebsratswahl.de/wahllexikon/amtszeit-betriebsrat
16.01.2018 um 11:05 Uhr
Erbsenzähler, was lässt Dich denn daran zweifeln dass ich die Frage gelesen habe? Insbesondere was lässt Dich so stark daran zweifeln dass Dein Finger auf der Fragezeichentaste einen Krampf bekommen hat?
Und iniwefern hältst Du Deine Antwort für hilfreicher?
16.01.2018 um 12:05 Uhr
Zitat Erbsenzähler: "Die Wahl kann in dem Zeitraum vom 1.3. - 31.5.2018 stattfinden. Spätestens am 1.6.2018 ist die Amtszeit zu Ende." Dies ist richtig!
Und die Amtszeit des alten BR ändet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnissses und dieser Zeitpunkt ist daher in diesem Zeitraum variabel.
18.01.2018 um 09:43 Uhr
Wie sieht das mit dem Amtszeitende aus, wenn die 1. Wahl vor ca 7 Jahren ausserplanmässig stattgefunden hat und danach am 14.05.2014 gewählt wurde (konstituierende Sitzung war am 20.05.2014). Das vorläufige Ergebniss wurde noch am Wahltag bekanntgegeben das Endergebniss am 21.05.2014. Ist das Amtsende dann am 31.Mai (zu berechnen nach dem ersten Amtsende???) oder am 20.Mai wegen der konstituierenden Sitzung)
18.01.2018 um 10:34 Uhr
das Datum der konstituierenden Sitzung ist regelmäßig völlig Wurst. Es kommt normalerweise auf die Urwahl an und darauf, wann das Ergebnis bekannt gegeben wurde.
@ Yasmina
"(konstituierende Sitzung war am 20.05.2014). Das vorläufige Ergebniss wurde noch am Wahltag bekanntgegeben das Endergebniss am 21.05.2014."
Die konstituierende Sitzung war VOR der Bekanntgabe des Ergebnisses ? Das geht gar nicht. Was soll denn an dem Ergebnis so verläufig gewesen sein ?
18.01.2018 um 10:55 Uhr
Wieso "geht das gar nicht"? Was wäre denn die Konsequenz wenn es trotzdem passiert?
18.01.2018 um 11:42 Uhr
"Was wäre denn die Konsequenz wenn es trotzdem passiert?"
Der WVV lädt die gewählten BRM zur konstituierenden Sitzung. Das kann er / sie wohl erst, wenn das endgültige Ergebnis feststeht, oder ?
18.01.2018 um 13:00 Uhr
Okay, ist von mir falsch geschrieben worden! Das Endergebniss ist nach ablauf der 3 Tage Erklärungsfrist bekanntgegeben worden und am 21. Mai wurde bekanntgegeben wer BR-Vorsizender wird. Hab mich somit blöd ausgedrückt. Bei mir wäre dann die "Ur-Wahl ausserplanmässig gewesen und das Ende der Amtszeit des BR wäre der 31.Mai richtig?
18.01.2018 um 13:56 Uhr
celestro, google mal den Unterschied zwischen "feststehen" und "bekanntgeben".
Yasmina,
wenn am Mi 14.05.2014 gewählt wurde und das Ergebnis dann z.B. am Di 20.05.2014 bekanntegeben wurde hat damals mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Amtszeit des alten BR geendet und die des neuen begonnen. Dessen Amtszeit endet 4 Jahre später mit Ablauf des 20.04.2018
18.01.2018 um 14:09 Uhr
"celestro, google mal den Unterschied zwischen "feststehen" und "bekanntgeben"."
Und dann ? Der WV kommt zusammen und stellt das Endergbnis fest. Im Normalfall wird es am gleichen Tag bekannt gemacht. Sollte also vom Datum identisch sein, oder ? ;-)
18.01.2018 um 14:11 Uhr
"Normalfall" und "sollte" ist nunmal etwas anderes als "Das geht gar nicht."
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