Erstellt am 05.04.2022 um 10:23 Uhr von rtjum
der alte BR ist weiterhin im Amt, der neue BR darf erst nach Ablauf der Amtsperiode des alten BR tätig werden.
Du musst innerhalb 1 Woche zur Sitzung einladen, die kann aber durchaus später stattfinden.
Erstellt am 05.04.2022 um 10:41 Uhr von John_
Der neue BR kann im begrenzten Umfang auch vor Ablauf der Amtszeit des alten BR tätig werden. Er ist in der Zeit aber auf BR interne Angelegenheiten begrenzt. Er kann beispielsweise seine Geschäftsordnung beschließen, Ausschüsse bestellen oder Freistellungen wählen.
Erstellt am 06.04.2022 um 15:30 Uhr von netteannette
Der alte BR ist im Amt bis 27.05.2022.
Ist einmal gewählt, bleibt die Amtszeit des BR immer genau die gleiche in den Folgejahren, wenn sich nicht aus irgendeinem Grund eine Neuwahl außerhalb der regulären Amtszeit ergibt.
Also wenn die Amtszeit eures BR am 27.05.2022 endet, dauert die Amtszeit des neuen BR genau vom 28.05.2022 bis 27.05.2026. Die nächste dann vom 28.05.2026 bis 27.05.2030 usw. usf. Zu beachten ist, dass das Ende der Amtszeit und Beginn der neuen Amtszeit nicht am selben Tag ist, sondern an dem einen um Mitternacht endet und eine Minute später die Amtszeit des Neuen beginnt.
Erstellt am 06.04.2022 um 17:00 Uhr von Markus F.
Vielen Dank an alle "Beantworter" meiner Frage und da sich das Bild deckt habe ich jetzt eine gute Basis für die richtige Umsetzung.
Erstellt am 06.04.2022 um 17:09 Uhr von Kjarrigan
@john -er neue BR kann im begrenzten Umfang auch vor Ablauf der Amtszeit des alten BR tätig werden. Er ist in der Zeit aber auf BR interne Angelegenheiten begrenzt.
Hast du da mal Rechtsprechung zu.
Ich könnte mit da durchaus AG vorstellen, die da die "Vergütung" verweigern - warum soll man 2 BR gleichzeitig bezahlen - § 37 BetrVG wird da nicht greifen.
Und was ist begrenze ? Bei manchen BR dauert die GO Erstellung mehrere Tage bis sich da alle einig sind.
Na klar kann man das mit dem AG absprechen, aber dem AG einfach sagen, so wir melden uns mal einige Stunden ab, weil wir uns in drei Wochen unserer Amt aufnehmen und vorher interne Angelegenheiten klären wollen - wird wohl nicht durchsetzbar sein
Erstellt am 07.04.2022 um 08:53 Uhr von John_
Leider nein. Google spuckt nur Ergebnisse zu konstituierenden Sitzungen aus.
Ich denke hier wird man zwischen dem Beginn der Amtszeit des BR und dem Beginn der Mitgliedschaft des einzelnen BRM im BR unterscheiden müssen. Der Freistellungsanspruch richtet sich ja an die BRM und nicht den BR selbst.