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Informationspflicht neuer/alter BR

P
Plumperquatsch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Bin neu im BR und dieser besteht zum größten Teil aus den alten BR-Mitgliedern. Diese haben schon alle wichtigen Ämter an sich gerissen und halten sich mit Infos sehr bedeckt. Welche rechtliche Grundlage kann ich für die Informationspflicht bei Übergabe an neue Mitglieder anwenden? Man muss denen immer einen Paragraphen unter die Nase halten - können ja heitere 4 Jahre werden. Werden wohl ständig in einer 4:5 Minderheit arbeiten, da man schon jetzt angekündigt hat, dass man keine Neuerungen von uns zulassen will :-(

Danke im Voraus...

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Community-Antworten (2)

L
Lotte

11.04.2010 um 19:22 Uhr

Hallo Plumperquatsch, wie ging das denn mit den "Ansichreißen" vor sich? Normalerweise werden Ausschussmitglieder in einem 9er BR z. B. per Verhältniswahl gewählt. Schau mal unter § 27 und § 28 BetrVG und les vor allem in der Kommentierung nach, wie ein Ausschuss gebildet wird. Die Informationsrechte des BR gelten immer für das Gremium, das steht immer wieder unter verschiedenen §§ des BetrVG in den Kommentierungen. Im Gesetzestext ist auch der § 34 (3) BetrVG eindeutig.

N
nicoline

11.04.2010 um 19:46 Uhr

Plumperquatsch, da man schon jetzt angekündigt hat, dass man keine Neuerungen von uns zulassen will :-( Tja, das ist ein echtes Kreuz mit der Veränderungsstarre, aber nicht nur bei alten BRM. Da hilft nur überzeugend gute Arbeit und dann rücken Euch die "ALTEN" ja vielleicht doch irgend wann näher und so ganz am Rande: nicht alles Alte ist automatisch schlecht ;-)))

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