Erstellt am 21.02.2023 um 10:28 Uhr von rtjum
keine Ahnung wie das bei Euch ist, bei uns sind Kostenstellen nur zur internen Berechnung von allem möglichen wichtig.
Viel mehr stellt sich die Frage, ob die Springertätigkeit mit seinem AV abgedeckt ist und ob es sich bei den jeweiligen Springertätigkeiten um Versetzungen handelt.
Erstellt am 21.02.2023 um 10:41 Uhr von ganther
Das hat nichts mit kostenstellen zu tun. Individualrechtlich ist es die Frage ob das vom Arbeitsvertrag gedeckt ist und der BR muss sich fragen ob es eine Versetzung im Sinne des Gesetzes ist