Erstellt am 19.02.2023 um 13:48 Uhr von Eisfee
Ist das Mitglied wieder kommt, oder zurücktritt bist du reguläres Mitglied des Gremiums.
Um was soll sich da der BRV kümmern ?
Erstellt am 20.02.2023 um 07:53 Uhr von Kehler
Was soll da der BRV machen? Du bist nachrücker so lange er Krank ist.
Erstellt am 20.02.2023 um 09:29 Uhr von dieschi
Wenn dann kann nur das kranke BRM etwas machen, nämlich zurücktreten. macht er es nicht bleibst Du so lange ordentliches BRM bis der Kranke entweder zurückkehrt, von seinem Amt zurücktritt, die Firma verlässt oder der BR neu gewählt wird.
Der BRV kann da gar nichts machen, er ist nicht der Chef des BR und auch keinem BRM gegenüber Weisungsbefugt!
Erstellt am 20.02.2023 um 09:34 Uhr von GabrielBischoff
Du genießt den besonderen Schutz auch als Nachrücker. Wichtig ist es, dass du auch an entsprechenden Schulungen teilnimmst. Wenn der BRV sich nicht kümmert, hast du auch die Möglichkeit Anträge zu Schulungen einzubringen.
Erstellt am 20.02.2023 um 09:43 Uhr von dieschi
@GabrielBischoff
Wo beziehst Du in dem Thema den Zusammenhang zu Schulungen?
Ich denke es geht eher darum das der TO über seinen Status als Dauer-Nachrücker unzufrieden ist und wissen will ob der BRV die Pflicht hat gegen das kranke BRM vorzugehen.
Erstellt am 20.02.2023 um 13:14 Uhr von rtjum
DA der TE keine Frage gestellt hat ist es schwierig, da wir alle keine Glaskugel haben, zu spekulieren was denn als Antwort erwartet wird bzw zu welcher Fragestellung Hilfe erbeten wird.
Erstellt am 20.02.2023 um 14:33 Uhr von dieschi
"Ich bin Nachrücker eines Langzeitkranken von dem man nicht weiß ob oder wann er wieder zurück kommt"
"Ich hänge in der Luft, mache die Arbeit eines offiziellen BRM-Mitglied."
"Der Vorsitzende kümmert sich um *dieses* Thema nicht ..."
Muss ja nicht wirklich ne Frage dahinter stehen sondern lediglich ein Wunsch nach Meinung der hier agierenden Community sein ;)
Erstellt am 20.02.2023 um 15:26 Uhr von V.Tsukanov
Das ist kein wunch. Frage ist wie ist der verfahren der Prüfung der lanzeitkranken BR Mitglieder?
Erstellt am 20.02.2023 um 15:31 Uhr von Dummerhund
Da gibt es für den BR nichts zu prüfen.
Erstellt am 20.02.2023 um 15:56 Uhr von Eisfee
Solange das Mitglied krank ist, bist du reguläres Mitglied. Sollte das Mitglied in Ausschüssen sein, sollte per Beschluss natürlich klargestellt sein wer dafür den Ersatz macht.
Ansonsten würde ich nur zu Sprache bringen das du natürlich Schulungen brauchst.
Erstellt am 20.02.2023 um 16:07 Uhr von Eisfee
@V.Tuskov liest dir einfach § 25. abs1 BetrVG durch, dann sollte es dir klar sein.
Erstellt am 21.02.2023 um 07:23 Uhr von dieschi
"Frage ist wie ist der verfahren der Prüfung der lanzeitkranken BR Mitglieder?"
Da gibt es kein Verfahren!
Nach 6 Wochen LFZ übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld und wenn der AG nicht aktiv wird, Stichwort "Vertrauensarzt", und dieser was anderes feststellt, kann das, inkl. der 6 Wochen LFZ, bis zu 78 Wochen so bleiben.
Ist der MA weiter Krank bzw. Arbeitsunfähig kommen weitere Schritte (z.b. Arbeitslosengeld etc.) aber das hat weder mit dem AG noch mit dir als Nachrücker zu tun.
So lange das BRM krank ist und von sich aus nicht zurücktritt bzw. es dem Unternehmen angehört, bist Du an dessen Stelle vollwertiges Mitglied des Gremiums, natürlich mit allen Rechten und Pflichten eines BRM.
Und das so lange bis das BRM zurück kommt oder die Amtszeit des BR endet.