Erstellt am 19.06.2016 um 21:19 Uhr von BRHamburg
Ihr müsst trotzdem Neuwahlen machen. Die Belegschaft wollte bei der letzten Wahl eine zusammen arbeit von mehren Mitglieder. Das kann bei nur noch einem BR Mitglied ( + Nachrücker ) aber anders aussehen. Dann muss man schauen welcher Kandidat deckt am besten möglichst viele Bereiche ab.
Erstellt am 20.06.2016 um 08:41 Uhr von Pjöööng
Zitat (BRHamburg):
"Die Belegschaft wollte bei der letzten Wahl eine zusammen arbeit von mehren Mitglieder."
Wo hast Du denn diese Information her?
Die Notwendigkeit einer Neuwahl ergibt sich aus § 13 (2) BetrVG.
Erstellt am 20.06.2016 um 21:50 Uhr von BRHamburg
Nach denken kann helfen. Was bringt mir ein 3er BR wo alle drei Mitglieder topfit im Bereich Arbeitszeit sind aber keine Ahnung vom Kündigungsschutz haben? Da macht es die Mischung. Der Einzelkämpfer muss aber möglichst viele Bereiche abdecken.
Erstellt am 20.06.2016 um 21:58 Uhr von Globus
Ähm BRH, was sollen uns deine Worte mitteilen?
Erstellt am 20.06.2016 um 22:18 Uhr von BetriebsratRlp
Hallo ihr alle,
vielen lieben Dank für eure schnellen Antworten. Es wird definitiv eine Neuwahl geben. Und dann halt leider nur noch einen 1er BR.
LG BetriebsratRlp
Erstellt am 21.06.2016 um 08:26 Uhr von moreno
Zitat BRHamburg: Nachdenken kann helfen....ja stimmt, auch bevor man solche Antworten hier rein schreibt!