Erstellt am 17.06.2016 um 16:49 Uhr von gironimo
Nein - das kann man nicht. Der WV hat doch die Größe des BR an der voraussichtlichen Größe der AN-Zahl (die" in der Regel beschäftigten") am Wahltag festgelegt.
Hat er sich da geirrt? Oder was ist geschehen.