Erstellt am 21.05.2016 um 19:26 Uhr von gironimo
Theoretisch müssen nur zwei der drei bei der öffentlichen Auszählung dabei sein.
Es ist eben die Frage, was wichtiger erscheint. Der GBR wird ja in seiner Bedeutung auch oft überschätzt. Es kann ja vielleicht ein Ersatzmitglied zur GBR-Sitzung gehen.
Erstellt am 22.05.2016 um 13:31 Uhr von Hoppel
@ gironimo
"Theoretisch müssen nur zwei der drei bei der öffentlichen Auszählung dabei sein."
Diese Antwort ist schlichtwegundeinfach FALSCH!
@ Tatekuru
"ich möchte wissen, ob der Wahlvorstand vollzählig an der Auszählung teilnehmen muss, ..."
Ja, der WV MUSS vollzählig sein!
Der Blick in eine Kommentierung hilft ungemein; z.B. Fitting, § 13 WO, RN 3
Erstellt am 22.05.2016 um 16:45 Uhr von Tatkuru
Danke Hoppel. ein Blick hat wirklich geholfen.:-)
Erstellt am 22.05.2016 um 16:47 Uhr von Nubbel
euer wahlvorstand hat doch sicher ersatzmitglieder
Erstellt am 23.05.2016 um 09:39 Uhr von celestro
"schlichtwegundeinfach"
ist das eine besondere Ausdrucksform, mehrere Wörter in eins zu packen ?
Erstellt am 23.05.2016 um 20:12 Uhr von Gerdwolf
Falls Ihr noch keine Ersatzmitglieder für den Wahlvorstand bestimmt habt, könnt Ihr das auch noch nachträglich machen. Wenn dann ein Mitglied des Wahlvorstands verhindert ist, rückt ein Ersatzmitglied nach und der Wahlvorstand ist vollzählig.