Wahlvorstandsschulung genehmigen lassen?
Müssen wir uns (alle 5 zum ersten Mal im WV (Neugründung)) nachdem die erforderliche Schulung beschlossen wurde eigentlich die Freigabe bei der GF holen oder reicht hier nur, die GF über die Maßnahme/Beschluss in Kenntnis zu setzen?
Community-Antworten (7)
14.02.2023 um 18:54 Uhr
Im Grunde läuft das ähnlich wie bei BR-Seminaren.
Der Wahlvorstand beschließt eigenständig, wer welches Seminar besucht. Er hat dabei auch zu beurteilen, ob der Anspruch für alle besteht und ob die Kosten für das gewählte Seminar im angemessenen Rahmen liegen. Der AG wird von diesem Beschluss lediglich rechtzeitig unterrichtet.
Dem AG muss aber genügend Zeit eingeräumt werden, den Anspruch auf die Seminarteilnahme zu prüfen. Wir ergänzen daher regelmäßig den Zusatz "Sollten wir innerhalb der nächsten 2 Wochen keine Rückäußerung erhalten, gehen wir davon aus dass der Seminarteilnahme nichts entgegensteht".
In Eurem konkreten Fall könnte ich mir zum Beispiel vorstellen, dass der AG aus Kostengründen die Notwendigkeit für alle Mitglieder im Wahlvorstand in Frage stellt. Hier ist der Anspruch ähnlich gelagert wie bei BR-Mitgliedern und auf §37, Abs. 6,7 BetrVG begründet, evtl. bekommt Ihr da noch Redebedarf. ;-)
14.02.2023 um 19:15 Uhr
Nach meiner Kenntnis zieht der 36er aber nur für den BR und dessen Schulung.
Da kein BR existiert und der neue WV über keinerlei Erfahrung verfügt, findet der Beschluss nach dem 20er statt.
Mir geht es aber letztlich nur um die Genehmigung/Info des GF‘s. Und wie Du geschrieben hast, nur Info kein Freigabe erforderlich ??
14.02.2023 um 19:16 Uhr
Ich meinte 36&37er, sorry
15.02.2023 um 10:46 Uhr
der WV besteht normalerweise aus 3 AN ... wie kommt es denn, das bei Euch 5 Personen notwendig sind.
15.02.2023 um 11:00 Uhr
Celestro 3AN ist ja nur die Mindestzahl kann aber, wenn erforderlich, auch erhöht werden.
Bei VW wirst Du wahrscheinlich ne Fußballmannschaft antreffen ;-)
15.02.2023 um 12:14 Uhr
Es macht nur keinen Sinn, auf eine Frage eine völlig allgemeine Antwort "dass das ja richtig sein könnte" zu geben. :rolleyes:
15.02.2023 um 13:32 Uhr
https://seminar-betriebsratswahl.de/schulungsanspruch/
Auch auf Grundlage von § 20 BetrVG
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