Erstellt am 06.01.2014 um 13:02 Uhr von Kölner
Man kann sich auf den lochfrass im Hirn nach 4 Jahren berufen. Oder auf die Neuerung zb der leiharbeitnehmer.
Evt ist auch ein Anwalt besser in der Durchsetzung!
Oder man folgt der Argumentation des AG.
Erstellt am 06.01.2014 um 14:15 Uhr von Snooker
Ich Würde mich dann nicht so einfach abspeisen lassen. Zum einem, woher will der AG wissen das sich nicht doch was geändert hat. Zum anderem gibt es nach 4 oder 8 Jahren auch zahlreiche neue Rechtssprechungen zu einzelnen Sachen die evtl, auftauchen könnten.
Frage auch, wie will er ablehnen? Auch hier gilt wie bei BR Schulungen die Maßstäbe des § 37,6 BetVG. Ist er mit einer Schulung so für Dich nicht einverstanden, kann er sich je nach einwandt an das Arbeitsgericht oder an die Einigungsstelle wenden.