Freistellung zur Schulung für den Wahlvorstand?
Hallo :)
Ich bin gewähltes Ersatzmitglied im Wahlvorstand (Betrieb ca. 160 Mitarbeiter und noch ohne BR).
Nun geht bei uns im Wahlvorstand das Gerücht um, dass man für die Wahlvorstandsschulung vom Arbeitgeber einen Tag freigestellt werden muss - aber jeder weitere Tag muss nicht vom Arbeitgeber genehmigt werden !? Jetzt kam die Befürchtung auf, dass dann Urlaubstage für jeden weiteren Schulungstag eingesetzt werden müssten. Für mich klingt das ein wenig absurd, will da aber auch lieber auf Nummer sicher gehen.
Wieviel Schulung muss der Arbeitgeber genehmigen? Was gibt es da zu beachten? Gibt es bei den Schulungskosten ein "maximum" ?
Ich freue mich über jeden Rat :)
Viele Grüße Kristin
Community-Antworten (2)
10.08.2007 um 16:16 Uhr
zum Glück ist das auch nur ein gerücht - vergesst es ganz schnell :-)
Der Arbeitgeber hat die Kosten der Wahl zu tragen. Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als Vermittler erforderlich ist, berechtigen nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts. (§ 20 Abs. 3 BetrVG - Wahlschutz und Wahlkosten)
Im Fitting steht dazu noch folgendes: "Hierzu gehören auch Kosten einer notwendigen und angemessenen Schulung der Mitgl. des Wahlvorst. ..."
Weiterhin: "Soweit es die Erfüllung der Aufgaben erforderlich macht, sind alle mitglieder des Wahlvorst. von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien. Hier gilt das gleiche wie bei BRMitgl. Das Arbeitsentgelt für eine hierdurch bedingte erforderliche Versäumnis der Arbeitszeit ist vom AG weiterzuzahlen. (...) DaS Arbeitsentgelt ist auch dann fortzuzahlen, sowiet die Mitgl. des Wahlvorst. Arbeitszeit infolge einer notwendigen und angemessenen Schulung zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Wahl versäumen."
Also alles sehr eindeutig geregelt :-)
Ich wünsche Euch viel Erfolg bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl und allen anderen hier in Schönes Wochenende!
10.08.2007 um 16:38 Uhr
Die "Zauberworte" heißen wohl 'angemessen' und 'notwendig'. Wenn niemand von Euch bislang Erfahrung als Wahlvorstand einer BR-Wahl hat, ist die Notwendigkeit wohl offensichtlich. Was ist nun angemessen? Im Zeitraum vor den regelmäßigen BR-Wahlen haben alle Seminaranbieter entsprechende Angebote im Programm. Wenn ich mich recht entsinne, gingen die über 1,5 Tage. Zur Zeit dürfte das Angebot eher dünn sein - wenn ihr nur einen Anbieter findet und der hat nur eine 2-Tage-Schulung, müsste das auch passen. Die Alternative wäre eine Inhouse-Schulung (wird über alle Seminaranbieter vermittelt). Da dies meist sehr intensiv ist, könnte das sogar mit 1 Tag klappen. Also macht Euch erstmal schlau, was es überhaupt gibt - und im Zweifelsfall fragt nochmal hier im Forum, bevor ihr Gerüchten glaubt...
Verwandte Themen
Betriebswahl anfechten
ÄlterGuten Tag, ich habe mal ein paar Fragen zur einer BR Wahl die gerade bei uns im unternehmen läuft bzw. fast gelaufen ist. Das Unternehmen besteht aus ca. 50 Filialen in ganze Deutschland,
Einleitung der Wahl nach § 18 BetrVG - Verständnisfragen zur Wahl
ÄlterWir haben mit Interesse die Beiträge in diesem Forum zur BR-Wahl 2010 gelesen. Aktive BR-Mitglieder müssten über einen Beschluss des BR zu einer Schulung zur BR-Wahl nach § 37 Abs. 6 BetrVG in Verb
Schulung Wahlvorstand - wer beschließt die Schulung?
ÄlterHallo, all habe folgende frage an die alten hasen hier :-) der wahlvorstand und seine ersatzmitglieder wollen&sollen zur schulung! wer beschlisst die schulung? der BR oder der WV.............
Betriebsratswahl Schulung - Kann die Teilnahme an der Schulung durch den Betriebsratsvorsitzenden und seine Mehrheit abgelehnt werden?
ÄlterHallo zusammen, ich als BR-Mitglied möchte gerne zu einer Schulung für Betriebsratswahlen. Kann die Teilnahme an der Schulung durch den Betriebsratsvorsitzenden und seiner Mehrheit abgelehnt werden
Schulung des Wahlvorstandes - Wie sollten wir gegenüber der GL argumentieren?
ÄlterHabe da gleich das nächste Problem. Wir haben den kompletten Wahlvorstand zur Schulung angemeldet ( 3MA). Zwei davon haben in 2008, als unser BR erstmals gewählt wurde eine Infoveranstaltung der IGM