zunächst hallo zusammen...

Stichtag ist bei uns der 03.04.2016....bisher sieht es recht knapp aus, viel darf sich nicht mehr ändern, sonst müssen wir neu wählen...

nun zu meiner eigentlichen Frage und ein wenig Hintergrund...

Wir stehen kurz vor einem grösseren Betriebsübergang, der im laufe des jahres stattfinden soll und letztendlich den jetzigen BR zerschlagen wird...durch den Betriebsübergang entsteht ein neuer betrieb in dem Unternehmen auf welches wir übergehen, sodass dort eh neu gewählt werden muss....

meine Frage ist nun...kann sich das jetzige Gremium irgendwie "freisprechen" lassen und eine neuwahl nach § 13 nicht durchführen, da dieser BR ja lediglich 3-4 Monate bestand hätte ? denn eine "verweigerte" neuwahl stellt ja einen groben pflichtverstoß dar.

Danke schon mal im voraus