Erstellt am 30.12.2020 um 13:15 Uhr von Enigmathika
Nein.
Die nächste reguläre Wahl ist auch nicht im nächsten Jahr, sonden erst 2022.
Wenn Ihr aber jetzt eine Neuwahl in die Wege leitet, ist es durchaus möglich bis wahrscheinlich, dass Ihr beim nächsten turnusmäßigen Wahltermin noch gar nicht neu wählen müsst.
Erstellt am 30.12.2020 um 13:40 Uhr von celestro
Nein, Nein und nochmals Nein ... das geht nicht.
Erstellt am 30.12.2020 um 14:40 Uhr von Kratzbürste
BR und AG können mit einer BV nicht das Gesetz abändern.
Erstellt am 03.01.2021 um 19:44 Uhr von schnause
Die Neuwahl des Betriebsrats ist laut § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG dann erforderlich, wenn die Anzahl der Betriebsratsmitglieder nach dem Aufrücken der zur Verfügung stehenden Ersatzmitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Zahl gesunken ist.
Das heißt der Betriebsrat muss unverzüglich einen Wahlvorstand gründen. Wenn sich dieser Wahlvorstand aber mit der Einleitung der Wahl Zeit lässt (Corona gibt ihm allen Grund dazu) und die Wahl dann unter 12 Monaten vor den Wahl 2022 stattfindet entfällt zu mindest die Wahl 2022. Die BR s sind dann für fast 5 Jahre gewählt.