Guten Morgen aus Hamburg. Unser Betrieb => 32 AN / BR=> 3 Mitglieder (keine Ersatzmitglieder), davon ist jetzt eines zurückgetreten.
§13 Abs.2,2. => wenn die Gesamtzahl der Mitglieder unter die ges. Anzahl der BR-Mitglieder fällt, sind ja Neuwahlen erforderlich.
Wie ich das interpretiere führt der bisherige BR die Geschäfte fort bis das Ergebnis der Neuwahl veröffentlicht wurde. Da ein BR weiterhin besteht, hat dieser m.E. auch den Wahlvorstand zu berufen, oder? Innerhalb welcher Frist sind im Falle des 13.2,2. diese Neuwahlen durchzuführen bzw. der Wahlvorstand zu bestellen? Vielen Dank. Andreas