Abstimmung gem. BetrVG Abs. 1 Satz 2 - Betriebsteil vs. Hauptsitz
Hallo beisammen,
eine kleine Frage:
Werden die Mitarbeiter eines Betriebsteils nach positiver Abstimmung mit zur Mitarbeiterzahl gem. §9 gezählt?
Also wenn am Hauptsitz 55 Mitarbeiter sind und im Betriebsteil, dass sich dafür entschieden hat, an der Wahl des Hauptsitzes teilzunehmen, 15, wird dann ein 5-köpfiger BR gewählt?
Ich gehe stark von "Ja" aus, da alles andere ja irgendwie faul wäre, aber kann jemand ein "Nein" argumentieren/belegen?
Schöne Grüße zdophers
Community-Antworten (2)
15.03.2016 um 17:03 Uhr
§ 9 BetrVG sagt doch alles, Betriebsratsgröße nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer
15.03.2016 um 19:06 Uhr
genau - also mitzählen
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