Hallo beisammen,

eine kleine Frage:

Werden die Mitarbeiter eines Betriebsteils nach positiver Abstimmung mit zur Mitarbeiterzahl gem. §9 gezählt?

Also wenn am Hauptsitz 55 Mitarbeiter sind und im Betriebsteil, dass sich dafür entschieden hat, an der Wahl des Hauptsitzes teilzunehmen, 15, wird dann ein 5-köpfiger BR gewählt?

Ich gehe stark von "Ja" aus, da alles andere ja irgendwie faul wäre, aber kann jemand ein "Nein" argumentieren/belegen?

Schöne Grüße
zdophers