Hallo an alle,

ich habe eine kurze Frage zu der Möglichkeit der Mitarbeiter der Personalabteilung, an der Wahl teilzunehmen und als Mitglied des Betriebsrats gewählt zu werden.
Nach meiner Auslegung von §5 (3) 1 des Betriebsverfassungsgesetzes gilt jemand, der zur Personalabteilung gehört, nicht als Arbeitnehmer, da er "berechtigt ist, in eigener Verantwortung Arbeitnehmer im Namen des Betriebs oder einer seiner Abteilungen einzustellen und zu entlassen".

In diesem Fall bin ich der Meinung, dass diese Person weder ein passives noch ein aktives Wahlrecht hat. Aber das ist nur meine Interpretation des Gesetzes, und ich bin nicht sicher, ob sie wählen dürfen. Ich habe hier in einigen anderen Fragen gelesen, dass Mitarbeiter der Personalabteilung Teil eines Betriebsrats waren, aber ich glaube, dass es in dieser Situation einen starken Interessenkonflikt gibt.

Selbst dann, wenn sie nur an der Wahl teilnehmen.

Vielen Dank im Voraus